77-Jährige von Einsatzkräften der Feuerwehr Langenselbold in letzter Sekunde gerettet

(pm/ea) – Wie die Feuerwehr Langenselbold mitteilt, wurden die Einsatzkräfte am Donnerstagabend gegen 18:38 Uhr zu einem Wohnhausbrand mit Menschenleben in Gefahr in der Straße „Schießhütte“ alarmiert. Bereits bei der Alarmierung erhielten die Einsatzkräfte die Information, dass aus einem Fenster im Dachgeschoss dichter schwarzer Qualm dringen sollte und eine Person aus diesem Fenster hängen soll.

Beim Eintreffen an der Einsatzstelle bestätigte sich diese Meldung, woraufhin unmittelbar eine Leiter in Stellung an dem schwer zugänglichen Haus gebracht wurde, von der aus die Person am Fenster beruhigt werden konnte. Parallel dazu wurde die vom vorherigen Einsatz auf der A45 abgezogene Drehleiter zum Einsatz gebracht, worüber die 77-jährige Hausbewohnerin schließlich in letzter Sekunde gerettet werden konnte. Sie wurde anschließend durch den Rettungsdienst schwerverletzt in eine Brandklinik verbracht.

Das Feuer konnte durch zwei Trupps unter Atemschutz rasch im Dachgeschoss lokalisiert und abgelöscht werden. Weiterhin wurde das Haus vollständig abgesucht, um sicherzugehen, dass sich keine weiteren Personen im Gebäude befinden. Hierbei fanden die Einsatzkräfte eine Katze, die nur noch tot geborgen werden konnte. Nach rund zweieinhalb Stunden konnte der Einsatz der Feuerwehr, die mit 28 Einsatzkräften und sieben Fahrzeugen vor Ort war, beendet werden. Die Schadenshöhe und Brandursache ermittelt nun die ebenfalls eingesetzte Polizei. Das Haus in der Schießhütte dürfte ersten Schätzungen zufolge vorerst unbewohnbar sein.

Aufgrund des vorherigen Einsatzes auf der Autobahn wurde die Drehleiter der Berufsfeuerwehr Hanau zunächst mitalarmiert, musste vor Ort jedoch nicht tätig werden und konnte die Einsatzstelle zeitnah wieder verlassen.

Zusammen mit der vorhergehenden Amtshilfe für die Polizei war die Freiwillige Feuerwehr Langenselbold am Donnerstag somit fast 9 Stunden im Einsatz.

Foto: Feuerwehr Langenselbold

Anzeige

Kanzlei Böhmer, Schwarz, Wagner informiert: „Kluge Testamentsgestaltung“

Ein Testament soll den Nachlass regeln, dabei will man „Ärger unter den Erben“ ebenso vermeiden wie die Zahlung von Erbschaftssteuern. Das klassische Berliner Testament, in dem sich Eheleute untereinander zunächst als Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder Erben des Längstlebenden werden, führt u. U. zu dem genauen Gegenteil.

Weiterlesen