Die Fahrschule Eberwein informiert

 

Wir haben nun endlich die erfreuliche Nachricht erhalten, dass wir ab dem 4.5.2020 wieder arbeiten dürfen. Da wir allerdings ein paar Auflagen erfüllen müssen, sind einige Einschränkungen zu beachten, z.B. dürfen nur 5 Teilnehmer in Theorie unterrichtet werden. Das heißt, dass ihr nicht wie gewohnt, 3 mal wöchentlich zum Unterricht kommen könnt. Ein Unterrichtsbesuch ist nur nach telefonischer Anmeldung möglich.

Dann werden wir nachschauen, ob Ihr das Thema, welches an an diesem Tag dran ist, schon habt oder nicht. Auch bei den praktischen Fahrstunden darf nur der Fahrschüler und der Fahrlehrer im Auto sitzen, daher wird bis auf weiteres der Treffpunkt, soweit es geht, an der Fahrschule sein.

Bitte denkt daran, dass ihr in der Theorie und in der Fahrstunde Euren eigenen Mundschutz tragen müsst. Dies ist eine Sonderregelung für Fahrschulen und vom Ministerium vorgeschrieben. Ohne entsprechenden Mund/Nasenschutz dürfen wir die Fahrstunde nicht durchführen.

Wir hoffen auf Euer Verständnis und freuen uns auf Euch.

Ilona und Harald

Fahrschule Eberwein – Erlensee-Rückingen, Marienstraße 4 – Rodenbach, Ringstraße 2
Tel.: 06183-2948 – ilona-eberwein@freenet.dehttps://www.facebook.com/fahrschule.eberwein

 


Das traditionsreiche Familienunternehmen Fahrschule Eberwein wurde 1962 von K.-H. Eberwein gegründet und wird seit 1988 in zweiter Generation von seiner Tochter Ilona Eberwein-Meyer und ihrem Mann Harald Meyer weitergeführt. Mit viel Freude am Unterrichten bilden die beiden ihre Fahrschüler in den Klassen A, A1, A2, AM, B, und BE aus. Spaß und Freude am Auto und Motorradfahren zu vermitteln steht bei beiden an 1. Stelle. Daher liebt es Harald als leidenschaftlicher Motorradfahrer seine Fahrschüler selbst auf dem Motorrad zu begleiten. Neben den Vorteilen des besseren Gespürs für die Straßenverhältnisse, macht die Motorradtour den Fahrschülern auch mehr Spaß als von einem Auto verfolgt zu werden.

Generell wird der Ausfall von Fahrstunden verhindert, da sich Ilona und Harald gegenseitig vertreten können.

Seit etwa 2 Jahren bieten sie auch samstags Theorieunterricht an. Grund dafür ist, dass viele Schüler teilweise bis 17 Uhr Schulunterricht haben und dann einfach nicht mehr aufnahmefähig sind. Ilona und Harald versuchen stets den Wünschen der Fahrschüler entgegen zu kommen. Sie können ihre Termine selbst wählen und werden nach Bedarf auch von der Schule, z.B. in Freistunden, abgeholt und dort auch wieder abgesetzt. All diese Vorteile haben sich gut bewährt, so schicken Eltern die selbst von den beiden ausgebildet wurden ihre Kinder auch wieder zur Fahrschule Eberwein.

Fahrschule Eberwein – Erlensee-Rückingen, Gartenstraße 3 – Rodenbach, Ringstraße 2
Tel.: 06183-2948 – ilona-eberwein@freenet.dehttps://www.facebook.com/fahrschule.eberwein

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Fahrlehrer Harald Meyer von der Fahrschule Eberwein schult DRK-Mitglieder

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(ea) 01.04.16 – Regelmäßig lädt der DRK Ortsverband Erlensee Referenten zu seinen Mitgliederabenden ein. Im Rahmen eines solchen Abends besuchte vor kurzem Fahrlehrer Harald Meyer von der Fahrschule Eberwein die Mitglieder des DRK Erlensee, um die Lebensretter im Straßenverkehr zu schulen.

Vom Tier als Fortbewegungsmittel, über den Dampfbetrieb bis zur Erfindung von Asphalt, mit dem auch für das Elektroauto der Zukunft der Weg geebnet war, erzählte Harald Eberwein von der geschichtlichen Entwicklung des Verkehrs.

Mit dem stetig steigenden Verkehrsaufkommen steigt jedoch auch die Unfallgefahr, denn immer dort, wo Menschen am Werk sind, kann es zu Fehlern kommen. Mit Technik vollgestopfte Autos, volle Straßen und Stress verlangen Verkehrsteilnehmern heute einiges ab. Gerade deshalb sollte man mit den geltenden Verkehrsregeln vertraut sein und die eigenen Gewohnheiten überdenken.

Mit dem ersten statistisch erfassten, tödlichen Verkehrsunfall am 13.09.1899 in New York, kamen auch die Forderungen nach Regelungen und Verordnungen auf. Zwischen 1970 und 1975 erreichte die Zahl der Verkehrstoten mit über 20.000 ihren bisherigen Höchststand.

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„Es sind immer die Einheimischen in unmittelbarer Nähe, die Bockmist bauen“, erklärte Harald Eberwein. Ein gerne genanntes Thema: Bahnübergänge, an denen es oft zu abenteuerlichen Szenen kommt. Vielmals wird die Geschwindigkeit eines herannahenden Zuges vollkommen falsch eingeschätzt und versucht, sich im letzten Moment um die Schranke zu drängeln. Im Falle einer Kollision mit einem tonnenschweren Zug zieht der Autofahrer hier in jedem Fall den Kürzeren.
Teuer wird es hingegen, wer vor dem Bahnübergang andere Verkehrsteilnehmer überholt. Im Bereich der Barken kann das Strafen bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen.

„Ein deutscher Autofahrer ist top ausgebildet, nur das Rechthaberische ist unser Problem“, sagte Harald Meyer. Das bekommen auch die Rettungskräfte oft zu spüren, wenn es darum geht, eine Rettungsgasse für die anrückenden Fahrzeuge zu bilden. Anstatt Platz zu machen, nutzen manche Verkehrsteilnehmer den entstandenen Platz sogar zum eigenen Vorteil.

Neben dem richtigen Verhalten an Querungshilfen für Fußgänger oder bei einem Wildunfall widmete sich der Fahrlehrer auch den neusten Veränderungen im Schilderdschungel, von denen manche auf den ersten Blick überflüssig schienen, doch vielleicht auch wichtig sind, um schlechten Gewohnheiten vieler Verkehrsteilnehmer entgegen zu wirken.

(Bericht und Fotos: Mike Bender)

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Bahnübergänge, die wenig beachtete Gefahr!

In Deutschland gibt es ca. 50.000 Bahnübergänge. Jährlich passieren an diesen ca. 350 Unfälle. Die Zahl scheint im ersten Moment nicht sonderlich hoch, aber die Unfallfolgen sind meist sehr schwerwiegend und enden oft tödlich. Die Ursache liegt oft am Leichtsinn und Unachtsamkeit der Verkehrsteilnehmer. Man muss bedenken, dass ein Zug eine Masse von 1200 Tonnen hat, bei 100 Km/h hat er einen Bremsweg von ca. 1000 Meter (ein PKW hat einen 100 Meter Bremsweg). Bei 98 % der Unfälle liegt die Schuld bei dem Verkehrsteilnehmer (Fahrzeugführer und Fußgänger).

Viele sind sich nicht im Klaren, dass der Zugführer ausnahmslos Vorrang hat. Das gilt auch für Fuß-, Feld- und Waldwege, sowie Industriegebiete. Für die Fahrzeugführer besteht vor dem Andreaskreuz immer eine Wartepflicht, wenn

  •     sich ein Zug nähert
  •     sich die Schranken senken oder geschlossen sind
  •     rotes Blinklicht aufleuchtet
  •     gelbes oder rotes Lichtzeichen gegeben wird
  •     ein Bahnbediensteter Halt gebietet

Damit der Bahnübergang sicher überquert werden kann, wird er schon in 240 Metern mit einer Drei-Streifen-Baake und einem Gefahrenkreuz angekündigt, ab hier gilt seit 2013 auch ein Überholverbot für alle Kraftfahrzeuge. Nach 160 Metern (Zwei-Streifen-Baake), sowie nach 80 Metern (Ein-Streifen-Baake) wird erneut auf den Bahnübergang hingewiesen. Das Überqueren des Bahnüberganges ist mit mäßiger Geschwindigkeit zu vollziehen. Diese hängt vor allem von der Sicht ab. Ist sie stark eingeschränkt, wird der erste Gang erforderlich.

Weitere Vorschriften sind:

  •     10 Meter Halteverbot vor dem Andreaskreuz, wenn dieses verdeckt wird
  •     5 Meter Parkverbot vor dem Andreaskreuz in geschlossenen Ortschaften
  •     50 Meter Parkverbot vor dem Andreaskreuz außerhalb geschlossenen Ortschaften

Das Halten oder Warten auf dem Bahnübergang ist strikt verboten. Wenn der Bahnübergang aufgrund der Verkehrslage nicht zügig und vollständig überquert werden kann, ist davor zu warten.

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„Immer wieder ein Irrtum!“

Häufig kommt es am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs zu Missverständnissen. Wer hat Vorfahrt? Hier gilt:

Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich fährt ist immer wartepflichtig!. Der Irrglaube, dass hier die Regelung rechts vor links greift, ist falsch. Auch gegenüberliegende Linksabbieger sind bevorrechtigt. Desweiteren wird die Geschwindigkeit oft deutlich überschritten. Hier gilt eine Geschwindigkeit von 4-7 Km/h. Viele fahren aber schneller als 30 Km/h, dies kann zu einem Punkt und Fahrverbot führen. Hier nochmal die gesetzlichen Bestimmungen im verkehrsberuhigten Bereich:

  • Es gilt Schrittgeschwindigkeit
  • Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig muss man warten.
  • Fußgänger dürfen den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.
  • Außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen darf nicht geparkt werden.
  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt.

Die Fahrschule Eberwein informiert: Fahrbahnbenutzung/Rechtsfahrgebot am Beispiel Ortseinfahrt Erlensee

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Laut der STVO gilt in Deutschland ein Rechtsfahrgebot. Das heißt, dass man im eigenen Fahrstreifen immer möglichst weit rechts fahren sollte. Das Rechtsfahrgebot bedeutet aber auch, dass bei mehreren Fahrstreifen immer der rechte befahren werden muss.

Natürlich gibt es hier auch Ausnahmen wie z.B. wenn bei mehreren Fahrstreifen außerhalb geschlossener Ortschaft die Verkehrsdichte es erfordert, auch innerhalb geschlossener Ortschaft kann man vom Rechtsfahrgebot abweichen, da hier eine freie Fahrstreifenwahl für Fahrzeuge bis 3,5 t gilt.

Ein Beispiel, dass viele Fahrzeugführer sich nicht an das Rechtsfahrgebot halten, sieht man oft bei der Einfahrt von Hanau kommend nach Erlensee.

Viel zu früh wird sich vor dem Limeskreisel schon links eingeordnet (oft schon in der Höhe der Ausfahrt Langendiebach), obwohl die Strecke frei ist. Dabei sollte der rechte Fahrstreifen bis zu der Einengungstafel (siehe Bild) befahren werden und bei hohem Verkehrsaufkommen sollte dann nach dem Reißverschlussverfahren gewechselt werden. Oft wird das aber als Provokation gesehen und man bekommt den Wechsel nicht ermöglicht. Im weiteren Sinn ist das Linksfahren hier eine Behinderung bzw. Nötigung, da man in diesem Fall nicht rechts überholen darf und gezwungen wird, unter der erlaubten Geschwindigkeit zu fahren.

Oft beobachtet man auch auf der Strecke von Erlensee nach Wolfgang, dass viele Autofahrer durchgängig mit 100km/h auf dem linken Fahrstreifen fahren, da evtl. von den Beschleunigungsstreifen Fahrzeuge kommen könnten. Auch das ist ganz klar eine Behinderung, die mit einem Bußgeld belegt werden kann, da auf dieser Strecke eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/k erlaubt ist.

Ständiges Linksfahren auf einer Autobahn ist sogar eine strafbare Nötigung, wenn durch langsame Fahrweise gezielt das Überholen unter Inkaufnahme von Gefährdung verhindert werden soll.

Fahrschule Eberwein – Erlensee-Rückingen, Gartenstraße 3 – Rodenbach, Ringstraße 2
Tel.: 06183-2948 – ilona-eberwein@freenet.dehttps://www.facebook.com/fahrschule.eberwein

 

 

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