Kanzlei Böhmer, Schwarz, Wagner informiert: „Kluge Testamentsgestaltung“

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Ein Testament soll den Nachlass regeln, dabei will man „Ärger unter den Erben“ ebenso vermeiden wie die Zahlung von Erbschaftssteuern. Das klassische Berliner Testament, in dem sich Eheleute untereinander zunächst als Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder Erben des Längstlebenden werden, führt u. U. zu dem genauen Gegenteil.

Es werden Steuerfreibeträge im 1. Erbfall nicht ausgenutzt, denn die Kinder erben von dem erstversterbenden Elternteil zunächst einmal nichts. Hat man nur ein Kind, steht im 2. Erbfall nur ein Freibetrag von 400.000,00 € zur Verfügung, der mit einer Immobilie und evtl. weiterem Vermögen schnell „verbraucht“ ist. Es fallen Erbschaftssteuern an. Hat man mehrere Immobilien zu vererben und auch weiteres Vermögen und mehrere Kinder, kann es klug sein, schon im Testament zu regeln, wer was erhalten soll. Das einfache Berliner Testament tut das nicht. Die Kinder bilden eine Erbengemeinschaft und müssen selbst sehen, wie sie sich auseinandersetzen. Werden sie sich nicht einig, drohen juristische Auseinandersetzungen.

Wie kann man als das verhindern? Durch kluge Testamentsgestaltung zu Lebzeiten.

Dabei kommt es immer auf die ganz persönliche Situation an. Wie viele Schlusserben gibt es? Sind evtl. bereits Enkelkinder vorhanden, die man bedenken könnte, um Steuerfreibeträge auszunutzen? Lässt sich vorhersehen, ob ein Kind eher an der Immobilie, das andere evtl. eher am Barvermögen „interessiert“ ist oder ist aus den Lebensumständen der Kinder bereits ersichtlich, für wen sich die Immobilie „eher eignet“? Hat man seine persönliche Situation erfasst gilt es, diesen „letzten Willen“ so zu formulieren, dass er bei Eintritt des Erbfalls umsetzbar ist. Formfehler und Unklarheiten im Testament machen dabei auch die beste Idee der Nachlassplanung zunichte. Deshalb gilt, machen Sie sich beizeiten Gedanken, planen sie klug und lassen Sie sich beraten, um Fehler zu vermeiden. Kluge Testamentsgestaltung beruhigt den Erblasser, er hat seine Sachen geregelt und hilft den Erben, der „letzte Wille“ ist klar und deutlich formuliert, jeder weiß, wo er steht.

 

Ihre Miriam Böhmer-Bracchi
Rechtsanwältin u. Notarin aus Erlensee

 

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