Neuordnung des Bewohnerparkens und Kurzzeitparkens in der Altstadt Hanau

(pm/ea) – Im Bereich der Altstadt Hanau wird in Kürze das Bewohnerparken sowie das Kurzzeitparken neu geordnet.

„Die Neuordnung des Bewohnerparkens soll vor allem die Chancen für Anwohnerinnen und Anwohner verbessern, einen freien Stellplatz zu finden“, erklärt Stadtrat Thomas Morlock. So wird für Autofahrer ohne Bewohnerparkausweis die Höchstparkdauer reduziert: Im Bereich der Altstadt kann maximal eine Stunde lang geparkt werden, am Bonhoeffer-Platz beträgt die maximale Parkzeit zwei Stunden. Gleichzeitig steigen die Gebühren: Je nach Lage sind künftig pro Stunde zwischen 50 Cent und 1,10 Euro mehr zu entrichten. „Entsprechend gibt es hier ein klares Ziel: Die angepasste Parkraumbewirtschaftung soll dadurch vor allem das Dauerparken gebietsfremder Fahrzeuge verhindern“, so Morlock weiter.

Die Stadt Hanau erhofft sich von dieser Maßnahme überdies eine bessere Steuerung des ruhenden Verkehrs. „Für Besucher der Altstadt stehen fußläufig die Parkhäuser unter dem Forum, unter dem CPH, am Schwimmbad sowie die Parkplätze unter der Main-Kinzig-Halle und gegenüber der Alten Johanneskirche zur Verfügung“, betont der Stadtrat. An diesen Stellen sind nicht nur deutlich mehr Parkplätze verfügbar als in den städtischen Straßen, sondern das Parken schont dort auch den Geldbeutel. In den Hanauer Parkhäusern sind seit Sommer die Parkgebühren gesunken, insofern sind sie insbesondere in den Abendstunden eine kostengünstigere Alternative zu Parkplätzen am Straßenrand.

Mit dieser Neuordnung geht auch eine veränderte Auszeichnung der Parkzonen einher. Der komplette Altstadtbereich wird künftig zur Bewohnerparkzone „Altstadt Hanau“. Die jetzt noch im Altstadtbereich ausgewiesenen Straßen der Bewohnerparkzone „I“ werden entsprechend neu beschildert. Der städtische Bauhof hat bereits mit dem Austausch der Beschilderung begonnen. Gleichzeitig wird sich die Zahl der Stellplätze für die Altstadtbewohner mit Parkausweis „Altstadt Hanau“ erhöhen.

Die Umstellung der Parkausweise wird durch Hanau Bürgerservice erfolgen. Bewohnerinnen und Bewohner mit Hauptwohnsitz in der Altstadt Hanau und gleichzeitig Besitzer eines Parkausweises der „Bewohnerparkzone I“ werden in Kürze von Hanau Bürgerservice den neuen Parkausweis per Post erhalten. Eine Übergangsfrist wird eingeräumt.

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