Lesung am 14. Mai um 18.00 Uhr im Kunstraum Erlensee mit Beate Scholz

(pm/ea) – Am Samstag , den 14. Mai findet um 18.00 Uhr im Kunstraum Erlensee, Friedrich-Ebert-Str. 7 eine Lesung mit Beate Scholz statt.

Ein Kind im Müll finden, das allein ist schon eine ungeheuerliche Sache. Aber wie geht man damit um?

Für Hans D., der diesen erstaunlichen Fund 2012 in Deutschland macht, verändert sich sein Leben schlagartig. Jahrelang hatte er keinelei Fragen mehr, weder an sich, noch an das Leben überhaupt. Aber jetzt: das Kind behalten?, es verstecken? Oder deren Mutter suchen? Eine Mordanklage? Wie handelt man in so einem Moment richtig?

Es beginnt ein einfühlsamer, berührender Prozess, was geschehen muss!

Das Buch „Das Glückskind“ schrieb der Autor STEVEN UHLY, geb. 1964 in Köln. Er ist deutsch-bengalischer Abstammung, dabei teilverwurzelt in der spanischen Kultur. Uhly studierte Literatur, leitete ein Institut in Brasilien, übersetzt Lyrik und Prosa aus dem Spanischen, Portugiesischen und Englischen. Mit seiner Familie lebt er in München.

Die Leserin und Buchbesprecherin Beate Scholz ist in Insider-Kreisen bestens bekannt für ihre Begeisterung für Literatur und ihr Interesse und ihre Neugier auf richtig guten Lesestoff. Ob „Hanauer Kultursommer“, oder „Hanau liest ein Buch“, Lesungen in Büchereien oder Schulen, sie versteht es immer wieder, die wichtigsten und spannendsten Momente der Werke dem interessierten Zuhörer nahe zu bringen und vorzustellen, weil sie sich intensiv und mehrfach mit dem jeweiligen Buch auseinandergesetzt hat.

Die Kunsträumerinnen freuen sich auf einen spannenden Abend mit ihr und werden in der Pause wieder für das leibliche Wohl der Gäste sorgen. Der Hut geht rum und der Ertrag wird gespendet.

⇒kunstraum-erlensee.de/

Foto: PM

Anzeige

Kanzlei Böhmer, Schwarz, Wagner informiert: „Kluge Testamentsgestaltung“

Ein Testament soll den Nachlass regeln, dabei will man „Ärger unter den Erben“ ebenso vermeiden wie die Zahlung von Erbschaftssteuern. Das klassische Berliner Testament, in dem sich Eheleute untereinander zunächst als Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder Erben des Längstlebenden werden, führt u. U. zu dem genauen Gegenteil.

Weiterlesen