Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Aufstellung eines Beteiligungsberichtes gem. § 123a HGO

Die Stadt Erlensee verfügt über keine Beteiligungen im Sinne des § 123a Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung. Ein Beteiligungsbericht nach § 123a Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung wird daher nicht erstellt.

Erlensee, den 20.04.2022

Für den Magistrat

gez. Stefan Erb
Bürgermeister

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Kanzlei Böhmer, Schwarz, Wagner informiert: „Kluge Testamentsgestaltung“

Ein Testament soll den Nachlass regeln, dabei will man „Ärger unter den Erben“ ebenso vermeiden wie die Zahlung von Erbschaftssteuern. Das klassische Berliner Testament, in dem sich Eheleute untereinander zunächst als Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder Erben des Längstlebenden werden, führt u. U. zu dem genauen Gegenteil.

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