Einlassbändchen erleichtern ab Freitag den 2G-Nachweis in Hanau

(pm/ea) – Auf Initiative des Hanau Marketing Vereins (HMV) führt die Stadt Hanau Einlassbändchen ein, mit denen geimpfte oder genesene Personen schnelleren Zugang in Geschäfte oder Gastronomiebetriebe bekommen.

Ab Freitag, 17. Dezember, kann das aktuell erforderliche Vorzeigen von Impf- oder Genesenen-Nachweis und Lichtbildausweis am Eingang eines jeden Geschäfts entfallen; das Bändchen am Handgelenk reicht dann als vorgeschriebener 2G-Nachweis aus.

„Viele von unseren rund 150 Mitgliedern aus Handel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche sind dabei – das freut uns sehr, denn für unsere Kundinnen und Kunden ist das eine erhebliche Erleichterung“, sagt Mehmet Kandemir, der erste Vorsitzende des HMV. Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky begrüßt die Initiative des Marketing-Vereins und verspricht: „Auch auf dem Hanauer Weihnachtsmarkt, beim Wintergold im Fronhof und im Kulturforum gilt das Bändchen als Nachweis für vollständige Impfung oder Genesung. Das macht die Kontrolle sowohl für Gäste als auch für die Geschäfte, Marktbuden und Gastronomiebetriebe deutlich leichter und entspannter.“

Seit 12. Dezember dürfen nur noch nachweislich geimpfte oder genesene Personen Geschäfte besuchen, deren Angebot über den täglichen Bedarf hinausgeht. Auch für Restaurants, Cafés und Bars gilt die 2G-Regel. „Die Kontrolle ist personalintensiv und nimmt Zeit in Anspruch. Schnell können sich, zum Unmut der Kundinnen und Kunden, Warteschlangen bilden. Dem wirken wir jetzt mit dem einheitlichen Einlassbändchen entgegen“, erläutert Mehmet Kandemir. Das Bändchen können sich Personen mit 2G-Status im ersten besuchten Geschäft, das sich als Ausgabestelle angemeldet hat (unter anderem Galeria, Müller-Ditschler, Peek und Cloppenburg, Saturn und mehrere Geschäfte im Forum Hanau), gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises aushändigen lassen. „Gerade für die Weihnachtseinkäufe und den Besuch des Weihnachtsmarktes kommt das Bändchen gerade recht“, freut sich Kaminsky. „Es macht die 2G-Kontrolle für alle Beteiligten unkomplizierter und schneller. Ich freue mich sehr, dass der HMV sich dafür engagiert hat und uns allen damit einen Stressfaktor weniger beschert.“

Die Bändchen gelten für einen Tag, sind wasserfest – und können nicht an ungeimpfte Personen weitergegeben werden, da sie beim Abnehmen beschädigt und damit ungültig werden. Ob sie beim Einlass als Nachweis anerkannt werden, entscheidet aber jedes Unternehmen für sich. Kandemir und Kaminsky hoffen gleichwohl darauf, dass sich viele Geschäfte und Restaurants im gesamten Stadtgebiet dazu entschließen: „Dafür werben wir. Denn es bringt für alle eine Zeitersparnis.“ Das Hessische Sozialministerium hat unlängst bestätigt, dass die Einlass-Bändchen-Lösung in Hessen erlaubt ist. „Die HMV-Mitgliedsbetriebe, die als Ausgabestelle fungieren, haben sich dazu verpflichtet, verantwortungsbewusst mit den Bändchen umzugehen und diese nur an nachweislich berechtigte Personen auszugeben“, betont Kandemir.

Die Bändchen ersetzen im übrigen nicht die Nachweispflicht bei polizeilichen Kontrollen; Kundinnen und Kunden müssen also nach wie vor Impf- oder Genesenen-Nachweis und ein Ausweisdokument mitführen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Bändchen-Option ausgenommen, sie müssen weiterhin ihr Testheft beim Betreten jedes Geschäfts vorzeigen. Ausgenommen sind zudem Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Auch sie müssen wie bisher immer ihren Nachweis vorzeigen.

Eine aktuelle Übersicht sowie alle weiteren Informationen sind auf der Internetseite www.corona-hanau.de zu finden.

 

 

 

 

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