„Selbstbedienungsladen Kulturförderung?“ – AfD kritisiert Fördervergabe im Main-Kinzig-Kreis

(pm/ea) – Ein Künstler aus Gelnhausen erhält laut Pressemitteilung der AfD jetzt bereits zum zweiten Mal eine hochdotierte Förderung, sogar die höchstmögliche in Höhe von 150.000 €, aus dem Programm Kulturförderung des Main-Kinzig-Kreises.

„Dem amtierenden Landrat, der ja bekanntermaßen auch Mitglied der SPD Gelnhausen ist, hat ein Projekt des Vereines „Schrift und Bild“ wieder einmal so gut gefallen, dass er dessen Umsetzung mit einem Zuschusses des Main-Kinzig-Kreises von sage und schreibe 150.000 € für förderungswürdig hielt. Jetzt muss man wissen, dass dem gleichen Landrat ein anderes Projekt des gleichen Künstlers bereits 2018 schon einmal so gut gefallen hat, dass er dieses damals ebenfalls mit einer Förderung durch den Main-Kinzig-Kreis begünstigte. Um das an dieser Stelle zunächst einmal zu verdeutlichen – wir von der AfD sind keine Kulturbanausen und wir halten es auch nicht für ungewöhnlich, dass Mitglieder einer Partei gleichzeitig künstlerisch begabt sind. Jetzt muss man wissen, dass das Projekt „Outdoor Museum der Poesie – Die Kunstroute Main Kinzig“ über ein Budget von 250.000€ verfügt. Von diesem Budget sollen nun bis zu 90.000€ an beteiligten Künstler ausgelobt werden. Der Großteil des Geldes, nämlich 160.000€ verschlingt die Organisation und die Werbung für das Projekt – wohl gemerkt, 150.000€ steuert der Main-Kinzig-Kreis dazu bei“, heißt es in der Pressemitteilung.

Es gebe laut AfD Verbindungen des Initiators und seinem Verein „Schrift und Bild“ zur „Schrift und Bild“ Stiftung Trust GmbH, die Akademie für „Schrift und Bild“ und einer in Frankfurt ansässigen Firma für Webdesign, Printdesign und Projektmanagement – alle potentielle Unterstützer des geförderten Projektes.

Ob es sich hier um Zufälle handelt, werde die AfD sehr genau beobachten, denn die Förderrichtlinien des Main-Kinzig-Kreises verlangen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung der Geförderten, die in der Lage ist, die Mittelverwendung nachzuweisen. Spätestens sechs Monate nach Abschluss des Projektes muss der Projektträger eine vollständige Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben mit Presseresonanzen und Fotos etc. einreichen.

„Sollte sich herausstellen, dass der Zuwendungszweck nicht erreichen ist, so ist das Amt für Kultur, Sport, Ehrenamt und Regionalgeschichte unverzüglich zu informieren und die nicht verausgabten Zuwendungsmittel wären zurückzuzahlen. Wir würden es lieber sehen wenn die Unterstützung aus dem Kulturfond breiter gestreut, auch kleinere Projekte im Kreis unterstützten würde“, so die AfD abschließend.

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