Ab 11. Oktober Corona-Tests kostenpflichtig für Ungeimpfte mit Ausnahme derer, die sich nicht impfen lassen können

(pm/ea) – Ab 11. Oktober werden Corona-Tests für Ungeimpfte kostenpflichtig. Davon ausgenommen sind alle, die sich nicht impfen lassen können. Das ist ein Ergebnis der Beratungen von Bund und Ländern mit Bundeskanzlerin Angela Merkel.

In Innenräumen soll künftig eine Testpflicht für Ungeimpfte ab einer Inzidenz von 35 gelten. Diese soll laut Beschluss-Papier gelten für:

  • Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Zugang zur Innengastronomie
  • Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z.B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen
  • Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege)
  • Sport im Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
  • Beherbergung: Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts

Die Maskenpflicht im Einzelhandel und in Bus und Bahn bleibt generell bestehen.

Geimpfte und Genesene sind „von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen“, wie es in dem Beschluss heißt. Auch eine Quarantänepflicht soll für diese Personengruppen nicht mehr erforderlich sein.

In Hessen bleiben die aktuellen Corona-Reglungen bis zum 19. August in Kraft; an diesem Tag laufen die Verordnungen aus. Die Hessische Landesregierung wird in der kommenden Woche in einer Corona-Kabinettssitzung über die Ergebnisse der heutigen Bund-Länder-Konferenz beraten und die entsprechenden Beschlüsse für Hessen umsetzen und die Öffentlichkeit im Anschluss informieren.

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