„Gewässerunterhaltung“ in Erlensee

(ms/ea) – „Gewässerunterhaltung“ ist laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Pflege und Entwicklung von Gewässern und Fließgewässern. Welche Maßnahmen werden dazu in Erlensee durchgeführt? – Erlensee Aktuell hat nachgefragt.

Iris Mattis, Fachbereichsleiterin Tiefbau und Grünanlagen bei der Stadt Erlensee, hat dazu ausführlich Stellung genommen:

Die Stadt Erlensee ist für alle Gewässer in ihrer Gemarkung nach dem Wasserhaushaltsgesetz § 40 unterhaltspflichtig. Der Durchfluss ist zu gewährleisten.

Die wichtigsten Punkte hierbei sind:

Tägliche Kontrolle ( auch an Wochenenden und Feiertagen) der Verteilerbauwerke an Fallbach/Landwehrbach und Fallbach/Ölbach

Bei Bedarf erfolgt das Freiräumen der Rechen. Leider wird oft Müll, Kompost oder anderer Unrat in den Bachläufen entsorgt, was nicht nur mehr Arbeitsaufwand für die Mitarbeiter des Bauhofs bedeutet, sondern auch insbesondere im Fall von Hochwasser eine erhebliche Gefahrenqualle darstellt.

Fallbach vor dem Verteilerbauwerk an der August-Bebel-Straße

Rechen vor dem Verteilerbauwerk Fallbach (links) / Ölbach (rechts)

Die Verteilung erfolgt im unterirdischen Verteilerbauwerk

Fallbach direkt hinter dem Verteilerbauwerk

Weiterer Verlauf des Fallbachs

Ölbach hinter dem Verteilerbauwerk nach Unterquerung der August-Bebel-Straße

 

Am 29. und 30 Januar wurde beispielsweise die Kontrolle alle zwei Stunden durch den Bauhof durchgeführt. Den Rechen freizuhalten war die Garantie, dass das ankommende Wasser des Fallbachs ungehindert abfließen konnte und nicht über die Ufer trat. Dieser Rechen ist äußerst wichtig, da sonst im weiteren Verlauf der verrohrte Ölbach sowie der Fallbach ganz schnell verstopft werden würde.

Kontrolle der Bachläufe und der Kinzig innerhalb der Ortslage auf abgebrochene Äste bzw. Bäume

Vor zwei Wochen war beispielsweise in der Konrad-Adenauer-Straße eine größere Weide abgebrochen und behinderte den Abflussquerschnitt.

Mähen des Bachlaufes im Frühjahr und Herbst

In diesem Jahr wurden die Arbeiten wegen des starken Wachstums durch den vielen Regen vorgezogen und bereits Anfang Juli am Ölbach auf der Westseite gemäht. Auch wurden die Mäharbeiten in der August-Bebel-Straße am Fallbach aufgenommen.

Hochgewachsenes Gras oder auch Wildkräuter stellen übrigens kein Abflusshindernis dar, da es sich durch die Wasserströmung umlegt. Hier kommt es immer wieder zu Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger, die eine Vernachlässigung der Bachläufe vermuten und somit eine Gefährdung sehen. Diese Befürchtung ist jedoch unbegründet.

Sträucher oder Brombeerhecken können sich jedoch lösen und zum Beispiel an einem Steg hängenbleiben. Diese wirken dann wie ein Netz für achtlos in die Gewässer geworfenen Grasschnitt/Äste/ Müll mit der Folge, dass sich das Wasser anstaut und Schäden verursacht.

Nach §41 des Wasserhaushaltsgesetzes kann die Stadt Erlensee übrigens jederzeit anliegende Grundstücke für die Unterhaltungsarbeiten betreten.

Welche weiteren Maßnahmen gibt es, die zur Vermeidung von Schäden bei einem größeren Regenereignis bisher immer schon durch die Stadt durchgeführt werden?

Hierzu gehören die wöchentlichen Kontrollen der Regenrückhaltebecken und Regenentlastungsanlagen im Untergrund von Erlensee. Auch hier sind Rechen verbaut, die nach jedem Regenereignis gereinigt werden müssen, um die Funktionalität des Kanalnetzes zu garantieren. Sind diese nämlich verstopft, kann das Kanalnetz nicht über diese Rechen entlastet werden. Auch dies kann zu Problemen führen.

Hierzu ist die Stadt auch gemäß der Eigenkontrollverordnung verpflichtet und muss jedes Jahr einen Bericht an das Regierungspräsidium Darmstadt liefern.

Außerdem werden jährlich die Straßenabläufe gereinigt. Es ist ganz wichtig, dass die Straßenabläufe freigehalten werden, damit der Regen auf den Straßen schnellstens abfließen kann.
Straßenkehricht und leider auch sehr viele Hundekotbeutel verstopfen die Eimer in den Straßenabläufen. Straßenabläufe sind aber keine Mülleimer. Verstopfte Straßenabläufe führen zur Überflutung der Straße bei Regen!

Was könnten die Bürger tun, um die Bäche innerhalb von Erlensee frei zu halten?

1. Die illegalen Stege oder Wasserentnahmestellen zurückbauen. Zulässig sind nur durch die Baubehörde genehmigten Brücken und Stege.

2. Keine Einbauten in den Bächen vornehmen, die den Abflussquerschnitt verkleinern.

3. Keinen Kompost oder sonstigen Müll in das Gewässer werfen.

4. Keine artfremden Pflanzen im oder am Gewässer pflanzen, z.B. Bambus oder artfremde Lilien.

5. Überragenden Bewuchs aus dem privaten Garten bis zur Grenze zum Gewässer schneiden.

6. Wenn ein Grundstück an ein Gewässer angrenzt, so ist nicht der Böschungsrand die Grenze des Grundstücks, sondern es gilt selbstverständlich die festgelegte Grundstücksgrenze. Es ist nicht erlaubt, sich die zusätzliche Fläche am Gewässer anzueignen.

7. Auch ist es ganz wichtig, dass die Straßenabläufe freigehalten werden, sodass der Regen auf den Straßen abfließen kann.

Wichtig ist auch der Hinweis, dass Im Falle eines Hochwassers durch die von Anliegern vorgenommenen illegalen Einbauten in Gewässerläufe diese im Schadensfall auch in Regress genommen werden können. Jeder sollte sich bewusst sein: Das Gewässer ist ein Nachbar wie ein Nachbar auf der anderen Straßenseite.

Es ist leider immer einfach zu sagen, dafür ist allein die Stadtverwaltung zuständig. Die Gewässerunterhaltung würde jedoch einfacher und schneller gehen, wenn zum Beispiel die jeweiligen Grenzen freigeschnitten wären.

Dies ist daher auch eine große Bitte an die Bürger am Fallbach, Landwehrbach, Kinzig, Lache und Ölbach in der Gemarkung Erlensee: Bitte halten Sie GEMEINSAM mit der Stadt Erlensee die Gewässer frei!

Auf dem Titelfoto: Der Ölbach

Fotos: Stadtverwaltung Erlensee und Markus Sommerfeld

 

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