Ab Donnerstag Stufe 2 im Main-Kinzig-Kreis

(pm/ea) – Der Main-Kinzig-Kreis wechselt nach fünf Tagen in Folge unter der Inzidenz von 50 am Donnerstag (3.6.) in Stufe 2.

Das bedeutet einige weitere Lockerungen im Alltag, was die erlaubten Kontakte angeht, aber auch das Einkaufen wird nun erleichtert. Die Schulen gehen in Stufe 2 wieder in den Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen. Es dürfen sich nun zwei Haushalte oder zehn Personen (unabhängig vom zugehörigen Haushalt) treffen. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene nicht mit. Nach wie vor gilt in den Schulen zweimal pro Woche eine Schnelltestpflicht. Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung zählen, dürfen nun ohne Terminvereinbarung („Click & Meet“) öffnen – mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht. Hier wird ein aktueller Schnelltest empfohlen. Die Schwimmbäder und Saunen dürfen unter Auflagen öffnen und auch die Gastronomie im Innenraum ist wieder möglich, allerdings mit einer Reihe von Hygienebestimmungen. So müssen ein Negativnachweis und die Kontaktdaten vorgelegt werden, auch eine Sitzplatzpflicht ist vorgesehen. Im Außenbereich wird lediglich ein Schnelltest empfohlen. Nach wie vor besteht auch in Stufe 2 ein Tanzverbot, Clubs und Diskotheken dürfen aber als Bar/Gastronomie öffnen. Für den Friseurbesuch (körpernahe Dienstleistungen) besteht nunmehr keine Pflicht für einen Negativnachweis mehr, jedoch gilt die Empfehlung, einen Schnelltest zu machen. In der Stufe 2 ist auch Mannschaftssport und damit der gesamte Sportbetrieb wieder möglich. Es wird ein Schnelltest empfohlen. Chöre und Orchester dürfen nun unter Auflagen auch im Innenraum musizieren, es wird jedoch empfohlen, hierfür nach Möglichkeit nach draußen zu gehen.

Das Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr des Main-Kinzig-Kreises hat für Dienstag 24 Neuinfektionen mit dem SarsCoV-2-Virus und zwei weitere Todesfälle aus Hanau und Jossgrund erfasst. Die Inzidenz für den Main-Kinzig-Kreis liegt nun bei 44, das Robert-Koch-Institut (RKI) weist den Wert mit 43 aus.

Die Gesamtzahl der Menschen, die sich seit Beginn der Pandemie mit dem Coronavirus infiziert haben, liegt nun bei 22.254. Als aktuell infektiös eingestuft werden 437 Personen. 21.203 Menschen haben die akute Virusinfektion mittlerweile wieder überstanden. 614 Personen sind im Main-Kinzig-Kreis im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben.

Das Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr hat außerdem einen weiteren Coronavirus-Fall registriert, davon betroffen ist die Albert-Schweizer-Schule in Nidderau.

In den Krankenhäusern in Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern werden im Zusammenhang mit Covid-19 insgesamt 30 Patientinnen und Patienten medizinisch versorgt. Darunter sind 28 Personen, die im Main-Kinzig-Kreis wohnen. Intensivmedizinische Betreuung benötigen 6 Menschen, auf ein Beatmungsgerät angewiesen ist eine Person.

Die 24 Neuinfizierten kommen aus Hanau (8), Bad Orb (2), Gründau (2), Maintal (2), Steinau (2), Wächtersbach (2), Biebergemünd, Birstein, Großkrotzenburg, Hasselroth, Nidderau und Sinntal.

Anzeige

Kanzlei Böhmer, Schwarz, Wagner informiert: „Kluge Testamentsgestaltung“

Ein Testament soll den Nachlass regeln, dabei will man „Ärger unter den Erben“ ebenso vermeiden wie die Zahlung von Erbschaftssteuern. Das klassische Berliner Testament, in dem sich Eheleute untereinander zunächst als Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder Erben des Längstlebenden werden, führt u. U. zu dem genauen Gegenteil.

Weiterlesen