Beschlüsse des hessischen Corona-Kabinetts

(pm/ea) – Das hessische Corona-Kabinett hat sich darauf verständigt, die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz wie folgt umzusetzen:

Bestehende Verordnungen werden von Montag, 29.3.21, bis zum 18. April verlängert.

Es wird keine weiteren Öffnungsschritte geben.

Die Notbremse wird landesweit einheitlich per Verordnung umgesetzt.

Es gilt die bisherige Kontaktregel, das heißt es dürfen 2 Hausstände bis maximal 5 Personen über 14 Jahre zusammenkommen.

Click&Meet wird auf Click&Collect zurückgeführt.

Zoos, botanische Gärten und Museen unter freiem Himmel bleiben geöffnet. Geschlossene Räume können für den Publikumsverkehr nicht öffnen.

Sport für Kinder unter 14 Jahren unter freiem Himmel in Gruppen bleibt möglich.

Der Individualsport ist entsprechend der Kontaktregel möglich (innen und außen).

Buchläden, Gartenmärkte und Körpernahe Dienstleistungen bleiben inzidenzunabhängig offen.

Über Ostern gilt eine erweiterte Ruhezeit von 5 Tagen. Details dieser Regelung werden derzeit von zwischen Bund und Ländern verabredet.

Im Rahmen des Hessischen Eskalationsstufenkonzepts können Kreise bei steigenden Inzidenzen auf ihre Lage vor Ort reagieren. Möglich sind dann bspw.:

– Nächtliche Ausgangssperren von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr.
– Schulschließungen können, wie bisher, nur mit Zustimmung des Landes erfolgen, d.h. in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt.
– Dringende Empfehlung an Kita-Eltern, die Kinder zu Hause zu betreuen.

Besuchsmöglichkeiten in Alten- und Pflegeheimen werden auf 2 Personen pro Tag erweitert, dies gilt ab dem 1.4.21.

Es soll in Hessen modellhaft erprobt werden, wie sich eine teilweise Öffnung des öffentlichen Lebens in bspw. Städten/Regionen mit niedrigen Inzidenzen in Verbindung mit einem Testregime auf die Infektionszahlen auswirkt. Konkret könnten getestete Bürgerinnen und Bürger dann bspw. ins Theater, zum Einkaufen gehen u.v.m.

 

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