Besuchsverbot im St. Vinzenz-Krankenhaus Hanau

(pm/ea) – Seit dem 4. Dezember gilt im St. Vinzenz-Krankenhaus in Hanau ein absolutes Besuchsverbot.

Dieser Schritt sei nötig geworden, da im Haus immer mehr Patientinnen und Patienten stationär mit Corona behandelt werden müssten. Auch unter den Mitarbeitenden sei es zu ersten Erkrankungen und damit verbundenen Quarantänemaßnahmen gekommen. „Das oberste Gebot ist immer die Gesundheit und die bestmögliche Versorgung unserer Patienten“, erklärte die Geschäftsleitung des Krankenhauses in einer Pressemitteilung. Um dies auch weiterhin zu gewährleisten, habe man dieses Verbot umgesetzt.

„Wir verstehen natürlich die Enttäuschung in vielen Fällen und versuchen immer auch das möglich zu machen, was im Rahmen der aktuellen Situation noch umsetzbar ist und kein unnötiges Risiko birgt“. So können auch werdende Mütter beispielsweise eine Begleitperson mit ins Haus bringen. Alle erhalten vor dem Betreten der Klinik einen Corona Schnelltest. Auch in schwerwiegenden palliativen Fällen, ist eine Ausnahmeregelung möglich – sie wird individuell getroffen.

Alle aktuellen Hinweise und Regelungen stehen unter anderem auf der Internetseite des St. Vinzenz Krankenhauses unter: http://www.vinzenz-hanau.de.

 

Anzeige

Kanzlei Böhmer, Schwarz, Wagner informiert: „Kluge Testamentsgestaltung“

Ein Testament soll den Nachlass regeln, dabei will man „Ärger unter den Erben“ ebenso vermeiden wie die Zahlung von Erbschaftssteuern. Das klassische Berliner Testament, in dem sich Eheleute untereinander zunächst als Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder Erben des Längstlebenden werden, führt u. U. zu dem genauen Gegenteil.

Weiterlesen