„Was tun, wenn der der Kamin plötzlich Feuer fängt?“

(pm/ea) – „Was tun, wenn der Ofen nicht nur dort brennt, wo er brennen sollte, sondern der Kamin plötzlich Feuer fängt? Ganz wichtig: sofort den Notruf 112 wählen!“ –  Dies war auch der erste Impuls der Bewohner eines Einfamilienhauses in Großkrotzenburg am Samstagvormittag gewesen.

Nach dem Eintreffen der Feuerwehr wurde zunächst der Kamin mit einer Wärmebildkamera kontrolliert, um das Ausmaß festzustellen sowie zeitgleich der Brandschutz sichergestellt.

Doch schnell kam Entwarnung. Nach dem Entfernen von Brandgut aus dem Ofen entwickelte sich der Kaminbrand zurück. Es ging keine Gefahr mehr vom Kaminbrand aus. Ein hinzugezogener Schornsteinfegermeister entschied sich dafür, den Kamin kontrolliert ausbrennen zu lassen.

Hinweis der Feuerwehr:

Kaminbrände entstehen durch anhaftenden Ruß, welcher sich irgendwann entzünden kann. Ursachen hierfür können unvollständige Verbrennung von Brandgut sein: z.B., wenn nasses Brennholz oder ungeeignete Brennstoffe verheizt werden. Sie erkennen einen Kaminbrand, wenn beispielsweise dunkler Rauch aus dem Schornstein kommt oder es sogar zu Flammenbildung kommt. Ebenfalls kann es zu starkem Funkenflug kommen. Hohe Außentemperaturen an den Kaminwangen können ebenfalls ein Indiz dafür sein. Ganz wichtig: Ein Kamin- bzw. Schornsteinbrand darf niemals mit Wasser abgelöscht werden. Bitte verständigen Sie umgehend den Notruf 112.

Fotos: Feuerwehr Großkrotzenburg

 

Anzeige

Kanzlei Böhmer, Schwarz, Wagner informiert: „Kluge Testamentsgestaltung“

Ein Testament soll den Nachlass regeln, dabei will man „Ärger unter den Erben“ ebenso vermeiden wie die Zahlung von Erbschaftssteuern. Das klassische Berliner Testament, in dem sich Eheleute untereinander zunächst als Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder Erben des Längstlebenden werden, führt u. U. zu dem genauen Gegenteil.

Weiterlesen