„Sehr zufrieden mit der Erlenseer Tagespflege“: Ergebnis der Umfrage zur Elternzufriedenheit 2020

(pm/ea) – Jährlich wird eine Zufriedenheitsabfrage unter den Eltern der in der Kindestagespflege zu betreuenden Kindern durchgeführt. Diese Beurteilung durch die Eltern fällt regelmäßig sehr positiv aus – so auch dieses Jahr, wie die Erlenseer Stadtverwaltung berichtet.

Der Fragebogen beinhaltet u.a. Fragen zur Qualität der Eingewöhnung in der Tagespflegestelle, zur Zufriedenheit mit der täglichen Betreuung, zur Förderung der U3-Kinder und zur Zusammenarbeit mit den Eltern. Alle Fragen wurden fast durchweg mit „gut“ bis „sehr gut“ bewertet.

Der Wunsch nach mehr Kontakten der Eltern untereinander und der einzelnen betreuten Gruppen miteinander ist verständlich. Der konnte in diesem Jahr aber leider wegen der Pandemie nur bedingt erfüllt werden.

Unter normalen Umständen würde jetzt in der Vorweihnachtszeit eine gemeinsame Weihnachtsfeier mit allen Tagespflegekindern, Eltern und Tagespflegpersonen stattfinden. Diese Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen muss leider auch ausfallen. Das kleine Geschenk der Stadt Erlensee an alle betreuten Kinder werden daher die Tagespflegemütter und -Väter überreichen.

Für die Stadt Erlensee sind z.Zt. 14 Tagespflegepersonen tätig, um eine Betreuung der U3-Kinder anbieten zu können. Sie bieten eine sehr persönliche und enge Betreuung für die Kleinsten an. Die Kinder werden dort in kleinen Gruppen in einer häuslichen und familiären Atmosphäre umsorgt und behütet.

Wer sich für einen Betreuungsplatz für das eigene Kind interessiert, kann gerne Kontakt zu Kathrin Smola-Peter, Fachdienst Kinderbetreuung der Stadt Erlensee aufnehmen, Tel.: 06183/9151-508, aufnehmen, um weitere Informationen zu erhalten.

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Kanzlei Böhmer, Schwarz, Wagner informiert: „Kluge Testamentsgestaltung“

Ein Testament soll den Nachlass regeln, dabei will man „Ärger unter den Erben“ ebenso vermeiden wie die Zahlung von Erbschaftssteuern. Das klassische Berliner Testament, in dem sich Eheleute untereinander zunächst als Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder Erben des Längstlebenden werden, führt u. U. zu dem genauen Gegenteil.

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