Offenlage für Nordmainische S-Bahn in Maintal wird wiederholt – Bürgerinnen und Bürger können geänderte Pläne erneut einsehen

(pm/ea) – Die von der DB Netz AG geänderten Pläne für die Nordmainische S-Bahn im Maintaler Abschnitt werden erneut ausgelegt. Hintergrund ist die Corona-Pandemie, die eine ordnungsgemäße Einsichtnahme in den Rathäusern durch die Öffentlichkeit im Frühjahr verhinderte. Die Unterlagen sind gegenüber der damaligen Auslage identisch.

Die Unterlagen werden nun vom 20. Juli bis 19. August auf der Website des Regierungspräsidiums (rp-darmstadt.hessen.de) unter Presse/Öffentliche Bekanntmachungen/Verkehr/Eisenbahnen veröffentlicht. Ergänzend dazu liegen sie zeitgleich in den Städten Frankfurt am Main, Gelnhausen, Hanau, Maintal, Mühlheim am Main und Offenbach am Main sowie bei den Gemeinden Freigericht, Hasselroth, Linsengericht und Münster zur Einsichtnahme aus. Gegebenenfalls ist dafür vorab eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Bis zum 21. September 2020 besteht die Möglichkeit, sich zu den Planänderungen beim RP (Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt) oder bei den genannten Kommunen schriftlich oder zur Niederschrift zu äußern und Einwendungen zu erheben.

Die DB Netz AG hatte zum Jahresbeginn die Pläne aktualisiert und modifiziert. Geändert wurden u. a. die schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen, denen jetzt die Prognosezugzahlen 2030 sowie das aktualisierte Betriebsprogramm 2030 zugrunde liegen. Eine Verbesserung bzw. Minimierung der während der Bauzeit zu erwartenden Beeinträchtigungen soll auf der Grundlage des ebenfalls modifizierten Baulärmkonzepts (schalltechnischen Untersuchung Baulärm) erzielt werden. Weitere Modifikationen erfolgten auch in der technischen Planung sowie in den Unterlagen zum Grunderwerb.

Aufgrund der Corona Pandemie konnten die Unterlagen der 3. Planänderung vom 4. März bis 3. April nur bedingt eingesehen werden, da Rathäuser geschlossen waren bzw. die Unterlagen nur nach telefonischer Terminabsprache einzusehen waren. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird daher nach den Regelungen des Ende Mai in Kraft getretenen Planungssicherstellungsgesetzes nun erneut durchgeführt.

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