Mit Spannung wird darauf gewartet, ob die immer noch jungfräuliche Betonfläche im Vordergrund irgendwann einmal einer Nutzung zugeführt wird – Foto: Wolfgang Racek
Mit Spannung wird darauf gewartet, ob die immer noch jungfräuliche Betonfläche im Vordergrund irgendwann einmal einer Nutzung zugeführt wird – Foto: Wolfgang Racek
Ein Testament soll den Nachlass regeln, dabei will man „Ärger unter den Erben“ ebenso vermeiden wie die Zahlung von Erbschaftssteuern. Das klassische Berliner Testament, in dem sich Eheleute untereinander zunächst als Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder Erben des Längstlebenden werden, führt u. U. zu dem genauen Gegenteil.
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