Vorstellung der Machbarkeitsstudie: Gutachter empfehlen Einheitsgemeinde

(ms/ea) – Im Rahmen einer Bürgerversammlung wurden am Freitagabend in der Erlenhalle die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Schaffung einer zukunftsfähigen Verwaltungs- und Kommunalstruktur zwischen Erlensee und Neuberg vorgestellt. Klare Empfehlung der Gutachter: Die Bildung einer Einheitsgemeinde ist die dauerhaft beste Lösung.

Nur die Fusion von Neuberg und Erlensee und somit die Bildung einer Einheitsgemeinde führt nach Ansicht der Gutachter der mit der Machbarkeitsstudie beauftragten GE/CON GmbH aufgrund der damit verbundenen deutlichen Verbesserung der verwaltungsorganisatorischen Leistungsfähigkeit und finanziellen Ausstattung zu einer dauerhaft leistungs- und damit zukunftfähigen Verwaltungs- und Kommunalstruktur.

So das Fazit am Ende eines rund zweistündigen Vortrags von GE/CON Geschäftsführer Erik Schmidtmann und Mirko Olschewski, in dem noch einmal ausführlich Erstellung und Methodik der Machbarkeitsstudie erläutert wurden.

Nach einer vergleichenden Analyse der Struktur und Kenndaten von Neuberg und Erlensee wurden drei Varianten hinsichtlich einer zukunftsfähigen Verwaltungs- und Kommunalstruktur untersucht und bewertet:

Variante 1 beinhaltete eine interkommunale Zusammenarbeit, welche als freiwillige Zusammenarbeit in einzelnen Arbeitsbereichen definiert ist. Beide Kommunen verbleiben hierbei in ihren jeweiligen Strukturen.

In der Variante 2 wurde ein Gemeindeverwaltungsverbund – eine Sonderform des Zweckverbands – betrachtet.

Die Bildung einer Einheitsgemeinde, also die Fusion zwischen Erlensee und Neuberg, war Inhalt der Variante 3.

Die Gutachter stellten dabei verschiedene Bewertungskriterien vor, darunter wirtschaftliche und soziale Faktoren, und unterzogen so die verschiedenen Varianten einer Bewertung.

Dabei stellte sich heraus, dass Variante 2 aufgrund ihrer starren Struktur nicht mehr zeitgemäß ist. Eine interkommunale Zusammenarbeit reicht langfristig ebenfalls nicht aus, die Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen. Zitiert wurde hierzu auch die Auffassung des Landesrechnungshofs, wonach aufgrund der sich ändernden Rahmenbedingungen keine finanziellen Handlungsspielräume der beiden Kommunen zukünftig zu erwarten seien.

Für Variante 3 wird daher von den Gutachtern eine klare Empfehlung abgegeben: Die Bildung einer Einheitsgemeinde wird durch das Land Hessen mit 6,9 Mio Euro gefördert und schafft klare und einfache Verwaltungsstrukturen, die wiederum für zukünftige Entwicklungen klare Vorteile bilden.

Die Machbarkeitsstudie soll in Kürze unter https://www.zukunft-erlensee-neuberg.de zur Verfügung stehen. Von den Gutachtern wurde empfohlen, ein jeder solle sich die Zeit nehmen, diese zu lesen und sich seine eigene Meinung zu den darin aufgestellten Kriterien und Bewertungen bilden.

Diese Meinungen sollten dann in den kommenden Veranstaltungen ausführlich miteinander diskutiert werden, denn schließlich gehe es um nicht weniger als die Zukunft des persönlichen Wohn- und Lebensumfelds, so die Gutachter abschließend.

Foto: Markus Sommerfeld

Anzeige

Kanzlei Böhmer, Schwarz, Wagner informiert: „Kluge Testamentsgestaltung“

Ein Testament soll den Nachlass regeln, dabei will man „Ärger unter den Erben“ ebenso vermeiden wie die Zahlung von Erbschaftssteuern. Das klassische Berliner Testament, in dem sich Eheleute untereinander zunächst als Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder Erben des Längstlebenden werden, führt u. U. zu dem genauen Gegenteil.

Weiterlesen