Informativer Vortrag zum Betreuungsrecht und zur Vorsorgevollmacht

(pm/ea) – Kürzlich fand im Erlenseer Rathaus eine Infoveranstaltung zum Thema „Betreuungsrecht und Vorsorgemöglichkeiten“ statt. Hannelore Hann, Diplom-Sozialpädagogin und Geschäftsführerin im Betreuungsverein Main-Kinzig e. V., erklärte dabei etwa 35 interessierten Bürgern unter anderem die Unterschiede zwischen Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Gleich zu Beginn betonte sie, dass grundsätzlich kein automatisches Angehörigen-Vertretungsrecht gilt. Das heißt, wenn keine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht vorliegt, kann auch ein Ehepartner im Ernstfall nicht für seinen Angehörigen Entscheidungen treffen. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig um die Formalitäten zu kümmern, damit im Ernstfall schnell gehandelt werden kann.

Die Betreuungsverfügung beinhaltet nur die reinen rechtlichen Betreuungsangelegenheiten. Wenn das Gericht eine Betreuung anregt, weil der Patient vorübergehend oder dauerhaft geschäftsunfähig ist, wird ein rechtlicher Betreuer gestellt. In einer Betreuungsverfügung kann hier eine Person des Vertrauens als rechtlicher Betreuer festgelegt werden, ansonsten wird ein ehren- oder hauptamtlicher Betreuer bestellt.

Die Vorsorgevollmacht hingegen ist ein privatrechtlicher Vertrag und sollte nur mit einer Person abgeschlossen werden, der man absolut vertraut. Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt den Vollmachtnehmer, alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.

In der Patientenverfügung regelt man seinen persönlichen Willen für den Fall, wenn man diesen nicht mehr erklären kann. Hier geht es insbesondere um ärztliche Eingriffe und lebensverlängernde Maßnahmen.

Die ausgefüllten Formulare sollten vom Ortsgericht beglaubigt werden. Das Ortsgericht der Stadt Erlensee ist montags von 15.00 – 18.00 Uhr geöffnet und befindet sich in Zimmer 111 des Rathauses. Die Beglaubigung kostet 6,00 € pro Unterschrift. Die Unterschrift muss vor Ort getätigt werden.

Im Seniorenbüro der Stadt Erlensee, Zimmer 215/215a sind kostenfreie Informationsbroschüren zum Betreuungsrecht und Patientenverfügung sowie Vordrucke für die Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht erhältlich. Nähere Informationen unter Tel. 06183-9151-508 oder Mail: haweidenbach@erlensee.de

Nähere Informationen zum Betreuungsverein Main-Kinzig e. V. gibt es unter www.betreuungsverein-mk.de

 

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