Aktueller Blick von der Sitzgruppe in den Weideswiesen
Foto: Wolfgang Racek
Aktueller Blick von der Sitzgruppe in den Weideswiesen
Foto: Wolfgang Racek
Ein Testament soll den Nachlass regeln, dabei will man „Ärger unter den Erben“ ebenso vermeiden wie die Zahlung von Erbschaftssteuern. Das klassische Berliner Testament, in dem sich Eheleute untereinander zunächst als Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder Erben des Längstlebenden werden, führt u. U. zu dem genauen Gegenteil.
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