Herbstmarkt in Hanau am 5. November: Geschäfte müssen geschlossen bleiben

(pm/ea) – Entgegen der ursprünglichen Planung müssen die Geschäfte der Hanauer Innenstadt während des Herbstmarkts, am Sonntag, 5. November, geschlossen bleiben. Grund ist ein Eilantrag gegen die Sonntagsöffnung, die die Gewerkschaft Ver.di Hessen beim Verwaltungsgericht in Frankfurt einreichte.

Am Donnerstagnachmittag entschied das Gericht der Argumentation von Verdi zu folgen und die Sonntagsöffnung zu untersagen.

„Auch wenn die Geschäfte am Sonntag nicht öffnen dürfen, so findet doch der Hanauer Herbstmarkt inklusive Streetfood-Festival statt!“ versprechen Oberbürgermeister Claus Kaminsky und Martin Bieberle, Geschäftsführer der Hanau Marketing GmbH. Die Öffnung der Geschäfte in der Hanauer Innenstadt sei lediglich als Ergänzung zum Herbstmarkt geplant gewesen. „Die Besucherinnen und Besucher von Stoff- und Tuchmarkt auf dem Marktplatz, Streetfood-Festival in der Altstadt sowie Antik- und Trödelmarkt auf dem Freiheitsplatz müssen nun leider auf die Möglichkeit zum Einkauf in den umliegenden Geschäften verzichten“, bedauern sie, doch die Märkte und Streetfood-Festival böten trotz allem reichlich Möglichkeit zum Bummeln und shoppen.“
„Wir nehmen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis und werden keine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen“, sagt Oberbürgermeister Claus Kaminsky. „Wir wollen unseren Einzelhändlern und Besuchern der Stadt eine juristische Zitterpartie nicht zumuten. Wir prüfen jedoch, ob wir im Nachgang in der Hauptsache weiter juristisch gegen diesen Entscheid vorgehen.“

Martin Bieberle weist darauf hin, dass das Verwaltungsgericht durchaus zur Kenntnis genommen habe, dass die Stadt inhaltlich die Anforderungen des Ladenöffnungsgesetzes abgearbeitet habe. „Doch leider folgt das Gericht unseren Prognosen für die Besucherzahlen nicht, die wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln erstellt haben“, sagt Bieberle.
„Wir haben in Hanau sehr großen Aufwand betrieben, um einen rechtssicheren verkaufsoffenen Sonntag zur organisieren. Wenn dies nicht ausreicht, dann ist in Hessen ein rechtskonformer verkaufsoffener Sonntag kaum möglich“, sagt Claus Kaminsky. Deshalb sei das Thema der verkaufsoffenen Sonntage am Ende keine juristische Frage, sondern eine politische: „Ich fordere die Hessische Landesregierung und die im Landtag vertretenen Parteien auf, für Rechtssicherheit für drei Verkaufsoffene Sonntag im Jahr zu sorgen und den Anlassbezug, wie in anderen Bundesländern auch, abzuschaffen. In dieser Ansicht sind wir einig mit dem Handelsverband und der IHK Hessen und dem Landesverband Hessen der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing e.V. (BCSD).

Auch Norbert Schalinsky, der Vorsitzende des Hanau Marketing Vereins (HMV), betont: „Der Einzelhandel braucht im Wettbewerb mit dem Internet mindestens diese drei Sonntage.“ Die aktuelle Rechtslage gefährde Arbeitsplätze und schwäche den für eine lebendige Innenstadt so wichtigen Einzelhandel sind sich OB Kaminsky und Norbert Schalinsky einig. Bieberle bedauert, dass die Allianz für den freien Sonntag (Verdi und Kirchliche Organisationen) diesen Zusammenhang negiert.

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