Der letzte Hangar-Abriss

(ea) – Auch dieser Hangar wird bald Geschichte sein. Dann gibt es auf dem gesamten Fliegerhorst-Gelände nur noch zwei.

Im einzig verbliebenen Bogenhangar befindet sich die Firma Böhrer , der daneben stehende kleinere wird von der Firma Kleinmetall genutzt. Beide Firmen haben so wenigstens ein kleines Stück „Fliegerhorst-Flair“ bewahrt.

Fotos: Wolfgang Racek

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Kanzlei Böhmer, Schwarz, Wagner informiert: „Kluge Testamentsgestaltung“

Ein Testament soll den Nachlass regeln, dabei will man „Ärger unter den Erben“ ebenso vermeiden wie die Zahlung von Erbschaftssteuern. Das klassische Berliner Testament, in dem sich Eheleute untereinander zunächst als Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder Erben des Längstlebenden werden, führt u. U. zu dem genauen Gegenteil.

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