„Wenn es nachts an der Haustür klingelt und sich das Leben schlagartig verändert“

(ea) – Einen sehr nachhaltigen Eindruck hinterließen Polizeihauptkommissar Stefan Adelmann von der Beratungsstelle der Polizei in Hanau und Polizeihauptkommissar Jan Schmitt, Drogenbeauftragter der  Polizeidirektion Main-Kinzig bei den Schülern der Jahrgangsstufe 12 am Lichtenberg-Gymnasium in Bruchköbel bei einer Informationsveranstaltung zum Thema „Junge Fahrer – Alkohol und Drogen im Straßenverkehr“.

Die Schüler hörten keine „trockene Theorie“ sondern die persönlichen Erfahrungen und Eindrücke der Polizeibeamten, die „ganz schön unter die Haut gingen und nachdenklich machen“, wie einige Schüler sich nach der Veranstaltung äußerten.

Jährlich veranstaltet das Gymnasium diese Informationsveranstaltung, um die Schülerinnen und Schüler auf die Gefahren und Folgen von Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss hinzuweisen.

Stefan Adelmann von der Beratungsstelle der Polizei in Hanau ist auch als Fahrlehrer tätig und kennt daher genau die Situation der vor ihm sitzenden Jugendlichen. Er schilderte sehr anschaulich die möglichen Folgen einer Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Zum Beispiel von einem schweren Verkehrsunfall, bei dem 5 junge Leute sofort starben und eine weitere junge Person schwerstverletzt überlebte. Von der Situation, wie diese sich vielleicht noch fröhlich im Auto unterhielten und dann in der nächsten Sekunde starben, womöglich so schnell, dass sie nicht einmal mehr schreien konnten. Anhand von Unfallaufnahmen der Fahrzeuge und den geschilderten Umständen wurde den Zuhörern schnell deutlich, was ein Unfallverursacher anrichten kann. Aber auch die Situation eines unverschuldeten Unfallopfers, in einem Fall war dies ein verheirateter Familienvater, führte Stefan Adelmann den Jugendlichen eindringlich vor Augen. Als er nachts bei der Ehefrau klingeln musste und die Todesnachricht zu überbringen hatte, während nebenan die Kinder schliefen und noch nicht wussten, welch Drama sich ereignete. „Innerhalb von Sekunden kann sich das Leben schlagartig verändern“ so Stefan Adelmann.

Bei der Erläuterung der rechtlichen Folgen einer Fahrt unter Alkohol oder Drogen wies er eindringlich auf den Unterschied hin, ob diese ohne Auffälligkeit des Fahrers während einer normalen Verkehrskontrolle festgestellt wurde oder während eines Verkehrsunfalls beziehungsweise bei auffälliger Fahrweise konstatiert wurde. Im ersten Fall wird zum Beispiel bis zu einem Promillegehalt von 0,5 dem Autofahrer empfohlen, das Fahrzeug stehen zu lassen. Bei jungen Kraftfahrern gilt dagegen eine strikte 0,0 Promillegrenze. Keine Konzentrationswerte gibt es bei Drogen: Hier gilt ausschließlich, ob Drogen nachgewiesen werden oder nicht. Falls ja, hat dies ein Strafverfahren zur Folge mit einem Entzug der Fahrerlaubnis und allen möglichen Konsequenzen. Ab 1,1 Promille Alkohol im Blut kommt auf den Fahrer ebenfalls ein Strafverfahren zu. Bei Radfahrern gilt hier eine Grenze von 1,6 Promille , die vermutlich zukünftig abgesenkt werden wird.

Bei der Verwicklung in einen Verkehrsunfall oder bei auffälliger Fahrweise gilt bereits ein Alkoholgehalt ab 0,3 Promille als Straftat, weil deutlich wurde, dass der Fahrer das Fahrzeug nicht führen kann.

Auch die finanziellen Folgen eines durch Alkohol- oder Drogenmissbrauchs verschuldeten Verkehrsunfalls wurden klar beschrieben: Die Haftpflichtversicherung kann Regressforderungen stellen, die Kaskoversicherung muss nicht für den eigenen Schaden aufkommen und Mitfahrer haben keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, um nur einige zu nennen.

Jan Schmitt bei der anschließenden Fragerunde mit den Schülerinnen und Schülern

Jan Schmitt erläuterte die Rechtsnormen und machte sehr deutlich, dass der Nachweis einer Fahrt unter Drogen bei einer normalen Verkehrskontrolle, in die man täglich zufällig geraten kann, zur Folge hat, dass man nicht nur seinen Führerschein abgeben und sich einem Strafverfahren stellen muss, sondern danach als vorbestraft gilt, was wiederum zum Beispiel bei einer Bewerbung auf eine Ausbildungsstelle oder einen Arbeitsplatz angegeben werden muss mit der erwarteten Konsequenz der Ablehnung.

Neben den Auswirkungen auf das eigene und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer waren es auch die möglichen Folgen für den Arbeitsplatz, Familie und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die die Schüler betroffen und nachdenklich machten.

Der Bitte von Stefan Adelmann, die vorgetragenen Informationen weiterzugeben, werde man nachkommen, wie einige Schülerinnen und Schüler gegenüber Erlensee Aktuell im Anschluss erklärten und die Veranstaltung durchweg lobten, „die wirklich unter die Haut ging“.

Diese Informationsveranstaltung hat das Prädikat „praxisnah und nachhaltig“ mehr als verdient.

Auf dem Titelfoto: Stefan Adelmann während seines Vortrags

Bericht und Fotos: Markus Sommerfeld

 

Anzeige

Kanzlei Böhmer, Schwarz, Wagner informiert: „Kluge Testamentsgestaltung“

Ein Testament soll den Nachlass regeln, dabei will man „Ärger unter den Erben“ ebenso vermeiden wie die Zahlung von Erbschaftssteuern. Das klassische Berliner Testament, in dem sich Eheleute untereinander zunächst als Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder Erben des Längstlebenden werden, führt u. U. zu dem genauen Gegenteil.

Weiterlesen