Da werden die Wasserbüffel aber Augen machen…

Mittlerweile haben sich drei Storchenpaare in deren angestammten Gebiet häuslich eingerichtet und verkünden mit lautem Geklapper, dass bald mit Nachwuchs zu rechnen ist.

Fotos: Wolfgang Racek

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Kanzlei Böhmer, Schwarz, Wagner informiert: „Kluge Testamentsgestaltung“

Ein Testament soll den Nachlass regeln, dabei will man „Ärger unter den Erben“ ebenso vermeiden wie die Zahlung von Erbschaftssteuern. Das klassische Berliner Testament, in dem sich Eheleute untereinander zunächst als Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder Erben des Längstlebenden werden, führt u. U. zu dem genauen Gegenteil.

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