Die Fahrschule Eberwein informiert: Fahrbahnbenutzung/Rechtsfahrgebot am Beispiel Ortseinfahrt Erlensee

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Laut der STVO gilt in Deutschland ein Rechtsfahrgebot. Das heißt, dass man im eigenen Fahrstreifen immer möglichst weit rechts fahren sollte. Das Rechtsfahrgebot bedeutet aber auch, dass bei mehreren Fahrstreifen immer der rechte befahren werden muss.

Natürlich gibt es hier auch Ausnahmen wie z.B. wenn bei mehreren Fahrstreifen außerhalb geschlossener Ortschaft die Verkehrsdichte es erfordert, auch innerhalb geschlossener Ortschaft kann man vom Rechtsfahrgebot abweichen, da hier eine freie Fahrstreifenwahl für Fahrzeuge bis 3,5 t gilt.

Ein Beispiel, dass viele Fahrzeugführer sich nicht an das Rechtsfahrgebot halten, sieht man oft bei der Einfahrt von Hanau kommend nach Erlensee.

Viel zu früh wird sich vor dem Limeskreisel schon links eingeordnet (oft schon in der Höhe der Ausfahrt Langendiebach), obwohl die Strecke frei ist. Dabei sollte der rechte Fahrstreifen bis zu der Einengungstafel (siehe Bild) befahren werden und bei hohem Verkehrsaufkommen sollte dann nach dem Reißverschlussverfahren gewechselt werden. Oft wird das aber als Provokation gesehen und man bekommt den Wechsel nicht ermöglicht. Im weiteren Sinn ist das Linksfahren hier eine Behinderung bzw. Nötigung, da man in diesem Fall nicht rechts überholen darf und gezwungen wird, unter der erlaubten Geschwindigkeit zu fahren.

Oft beobachtet man auch auf der Strecke von Erlensee nach Wolfgang, dass viele Autofahrer durchgängig mit 100km/h auf dem linken Fahrstreifen fahren, da evtl. von den Beschleunigungsstreifen Fahrzeuge kommen könnten. Auch das ist ganz klar eine Behinderung, die mit einem Bußgeld belegt werden kann, da auf dieser Strecke eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h erlaubt ist.

Ständiges Linksfahren auf einer Autobahn ist sogar eine strafbare Nötigung, wenn durch langsame Fahrweise gezielt das Überholen unter Inkaufnahme von Gefährdung verhindert werden soll.

Fahrschule Eberwein – Erlensee-Rückingen, Gartenstraße 3 – Rodenbach, Ringstraße 2
Tel.: 06183-2948 – ilona-eberwein@freenet.dehttps://www.facebook.com/fahrschule.eberwein