Festnahmen und Durchsuchungen in einem Ermittlungsverfahren wegen sogenannter „Schockanrufe“

(pm/ea) – Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat heute in Krefeld (NRW) einen 25-jährigen deutschen Staatsangehörigen und eine 20-jährige Staatenlose wegen des Verdachts des (versuchten) banden- und gewerbsmäßigen Betrugs von Beamten der Polizeipräsidien Frankfurt am Main und Krefeld festnehmen lassen.

Im Zuge der Festnahmen wurden fünf Durchsuchungsbeschlüsse in Krefeld und Frankfurt am Main vollstreckt und diverse Beweismittel, insbesondere elektronische Datenträger, sichergestellt.

Dem 25-jährigen deutschen Staatsangehörigen wird zur Last gelegt, innerhalb einer Bande, die sich auf die Durchführung sogenannter „Schockanrufe“ spezialisiert hat, als sogenannter „Abholer“ fungiert zu haben. Nachdem ein noch nicht identifizierter Mittäter des Beschuldigten einer 98-jährigen Geschädigten aus Frankfurt am Main am 13.09.2023 vorgespiegelt hatte, dass ihr Sohn einen schweren Autounfall verursacht habe und er hierfür inhaftiert werden solle, soll sich der Beschuldigte zur Wohnanschrift der Geschädigten begeben haben. Dort soll er sich als „Gutachter“ des Gerichts ausgegeben haben, der dafür zuständig sei, die zur Abwendung der Inhaftierung des Sohnes erforderliche Kaution entgegenzunehmen. Aufgrund der vorgetäuschten Notlage ihres Sohnes soll die Geschädigte dem Beschuldigten 1.000,- Euro Bargeld sowie Goldschmuck im Wert von ca. 10.000,- Euro übergeben haben, woraufhin sich der Beschuldigte vom Tatort entfernt haben soll.

Der 20-jährigen Staatenlosen wird die Mitwirkung an drei versuchten Betrugstaten zum Nachteil älterer Geschädigten aus Hanau, Pohlheim (Landkreis Gießen) und Tönisvorst (Landkreis Viersen) im September und Oktober 2023 zur Last gelegt. Bei diesen Taten soll die Beschuldigte entweder als Abholerin fungiert (Pohlheim und Tönisvorst) oder die Übergabe des Geldes an einen Abholer telefonisch koordiniert haben (Hanau). Bei keiner der drei Taten kam es zu einem Verlust von Vermögensgegenständen, da die Geschädigten kurz vor der Übergabe den
Betrugsversuch bemerkten (Pohlheim und Tönisvorst) oder der Abholer im Rahmen der Übergabe aufgrund polizeilicher Observation festgenommen werden konnte (Hanau).

Die Beschuldigten werden nunmehr dem Haftrichter des Amtsgerichts Krefeld vorgeführt, der über die Invollzugsetzung des Haftbefehls entscheiden wird.

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