Fahrräder und Pedelecs im Blick: Kontrollaktion der Polizei zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer

(ms/ea) – Die Beamtinnen und Beamten der Direktion Verkehrssicherheit und Sonderdienste des Polizeipräsidiums Südosthessen führten am Mittwoch eine Verkehrskontrolle am Fahrradweg unterhalb des Schlosses Philippsruhe durch. Der Fokus lag dabei auf der Überprüfung von Fahrrädern mit Elektromotor (sog. „Pedelecs“).

Anlass hierfür ist der allgemeine Umstand, dass die Teilnahme am Straßenverkehr insbesondere durch Kinder und ältere Menschen sowie von Fußgängern, Radfahrern und Fahrern von Elektrokleinstfahrzeugen nicht nur besonderen Voraussetzungen, sondern auch Risiken unterliegt. Nicht zuletzt sind diese Verkehrsgruppen überproportional häufig an Verkehrsunfällen, insbesondere mit schweren Folgen, beteiligt.

Geprüft wurde bei den Fahrrädern, ob zwei funktionsfähige Bremsen und Reflektoren sowie die vorgeschriebene Beleuchtung vorhanden sind. Zur Verkehrssicherheit gehört ebenso eine funktionsfähige Klingel, genauer laut Verodnung eine „helltönende Glocke“.

Hier fehlen die Pedalrückstrahler

Bei den Pedelecs wurde darüber hinaus darauf geachtet, dass der Geschwindigkeitssensor nicht manipuliert wurde. Bis 25 km/h erfolgt eine Tretunterstützung durch den Elektromotor, ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder, wenn der Fahrer vorher mit dem Treten aufhört, wird die Unterstützung durch den Hilfsmotor unterbrochen. Eine Manipulation der Einstellung dahingehend, dass der Hilfsmotor bei höheren Geschwindigkeiten unterstützt, führt dazu, dass das Pedelec rechtlich kein Fahrrad mehr ist, sondern ein Kleinkraftrad darstellt, für das andere rechtliche Vorschriften gelten (Versicherungskennzeichen, Führerschein), was strafrechtliche Folgen nach sich zieht.

Die Pedeleceinstellung „100 km/h“ führt zum Verdacht der Manipulation

Bei der Kontrolle wurde an einem Pedelec festgestellt, dass die Geschwindigkeit auf 100 km/h eingestellt werden konnte (vorschriftsmäßig wäre hier max. 25 einstellbar), was zum Verdacht der Manipulation führte. Das Pedelec wurde zunächst einbehalten und nach einer gutachterlichen Beurteilung wird entschieden, ob hier tatsächlich manipuliert wurde, was strafrechtliche Konsequenzen für den Besitzer hätte. Dieser musste nach Feststellung seiner Personalien seinen Weg ohne Pedelec fortsetzen.

Bis mittags wurden 11 Beanstandungen bei 109 in Augenschein genommenen Fahrrädern und Pedelecs sowie 5 E-Scooter festgestellt, wobei in vielen Gesprächen Tipps und Hinweise gegeben wurden. Insgesamt wurde die Kontrollaktion von den Fahrerinnen und Fahrern sehr positiv aufgenommen, zumal diese in erster Linie präventiv ausgelegt war.

Bei parallel stattgefundenen mobilen Kontrollen im Nahbereich wurden 18 PKW überprüft, wobei in einem Fall eine abgelaufene TÜV-Plakette und in drei Fällen ein Erlöschen der Betriebserlaubnis festgestellt wurde. Bei einem Motorrad wurde ein falscher Anstellwinkel des Kennzeichens geahndet.

Viele Infos zu allen Fragen der Verkehrssichehrheit finden sich unter https://www.dvr.de/service/medien/broschueren/flyer

Bericht und Fotos: Markus Sommerfeld

 

 

 

 

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