„Verstöße gegen Jugendschutz kein Kavaliersdelikt“: Kontrollen der Hanauer Stadtpolizei decken Mängel in allen kontrollierten Kiosken auf

(pm/ea) – Auf vermehrte Hinweise, dass in der Hanauer Innenstadt in verschiedenen Kiosken Tabakwaren oder nikotinhaltige E-Zigaretten an Minderjährige verkauft werden, hat das Ordnungsamt dieser Tage mit einer gezielten Kontrollaktion reagiert.

Dabei wurden in allen kontrollierten Verkaufsstellen Verstöße gegen den Jugendschutz sowie weitere Mängel festgestellt.

Stadträtin Isabelle Hemsley zeigte sich besorgt angesichts der registrierten Verstöße: „Das Jugendschutzgesetz legt klar fest, dass der Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige verboten ist. Mit unseren Kontrollen haben wir deutlich gemacht, dass wir nicht gewillt sind, diese Missachtungen hinzunehmen. Wir werden auch in Zukunft mit regelmäßige Kontrollen dafür sorgen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten und bei Verstößen die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.“ Dabei geht es der Ordnungsdezernentin nach eigenen Worten auch darum, den Geschäftstreibenden in Hanau unmissverständlich und nachhaltig zu vermitteln, dass Verstöße gegen den Jugendschutz kein Kavaliersdelikt sind und konsequent geahndet werden.

„Wir müssen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche vor gesundheitlichen Risiken durch den Konsum von Tabakwaren geschützt werden. Ein wichtiger Baustein dafür ist, dass Minderjährige erst gar keine entsprechenden Produkte erwerben können“, erläutert Hemsley. In Begleitung von zwei minderjährigen Auszubildenden der Stadt Hanau, die Testkäufe durchführen sollten, gingen drei Stadtpolizistinnen und -polizisten in Zivilkleidung auf Kontrollstreife. Im Fokus stand dabei, ob beim Kauf von Tabakwaren und/oder nikotinhaltigen E-Zigaretten tatsächlich keine oder nur sporadische Alterskontrollen im Sinne des Jugendschutzgesetzes stattfinden.

Bereits am ersten Kiosk konnten die Beamten beobachten, dass die Vorwürfe zu Recht bestehen. Ein minderjähriges Mädchen, das in keinem Kontext zu der geplanten Kontrolle stand, kaufte Tabakwaren, ohne dass der Verkäufer das Alter des Mädchens erfragte. Die Streife dokumentierte den Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz und setzte ihre Tour fort.
Auch beim nächsten Kiosk, für das entsprechende Hinweise vorlagen, ergab sich, dass das Jugendschutzgesetz nicht beachtet wurde. Hier unterstützten die minderjährigen Auszubildenden die Stadtpolizei und führten den Einkauf durch. Der Mitarbeiter gestand bei der Gegenüberstellung, dass er keine Ausweiskontrollen durchgeführt habe, um den Umsatz zu steigern. Die Streife veranlasste die Rückabwicklung des Verkaufs sowie die Erfassung der Personaldaten des Mitarbeiters. Zusätzlich wurden in dem Kiosk Getränke ohne Pfandsiegel sowie Lebensmittel mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum gefunden. Außerdem stellte sich heraus, dass keine geschäftsführende Person über 18 Jahre anwesend war und keiner der Mitarbeiter Nachweise über ein ordnungsgemäßes Beschäftigungsverhältnis vorweisen konnte. Dieser Sachverhalt wurde an den Zoll als zuständige Behörde weitergeleitet.

Auch bei der dritten Kiosk-Kontrolle wurden die Stadtpolizisten fündig. Hier unterstützten wieder die minderjährigen Auszubildenden. Eine Mitarbeiterin verkaufte trotz Ausweiskontrolle an eine der Minderjährigen. Die Stadtpolizei führte daraufhin eine Rückabwicklung des Kaufs durch und fertigte eine Ordnungswidrigkeitenanzeige an. Zusätzlich wurden auch hier Getränke ohne Pfandsiegel festgestellt, was ebenfalls entsprechend geahndet wurde.

„Mein besonderer Dank geht vor allem an die beteiligten Auszubildenden der Stadt Hanau, die bei der Kontrolle mitgearbeitet haben. Nur durch deren Beteiligung konnte die Mehrzahl der Verstöße überhaupt aufgedeckt werden“, so Isabelle Hemsley abschließend.

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