Kinderflohmarkt der Turn- und Sportgemeinde Erlensee 1874 e. V.

(pm/ea) – Die TSGE lädt am Sonntag, dem 17. März von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr zu ihrem 3. Kinderflohmarkt ein. In der Erlenhalle wird alles angeboten, was rund ums Kind gebraucht wird.

Die Standgebühr für Verkäufer beträgt pro Tisch 8,-€ und einen selbst gebackenen Kuchen oder ersatzweise 5,-€. Tische und Stühle werden vorab gestellt. Einlass für Verkäufer ist ab 12.30 Uhr. Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt. Die TSGE freut sich auf eine rege Beteiligung.

Rückfragen und Tischvergabe bitte per Email an kinderflohmarkt@tsge.de

⇒ www.tsge.de

 

 

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Kanzlei Böhmer, Schwarz, Wagner informiert: „Kluge Testamentsgestaltung“

Ein Testament soll den Nachlass regeln, dabei will man „Ärger unter den Erben“ ebenso vermeiden wie die Zahlung von Erbschaftssteuern. Das klassische Berliner Testament, in dem sich Eheleute untereinander zunächst als Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder Erben des Längstlebenden werden, führt u. U. zu dem genauen Gegenteil.

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