Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Einladung zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, den 14.12.2023 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, unter anderem mit der Verabschiedung des Haushalts für 2024.

Hinweis: Diese Tagesordnung inklusive der einzelnen Beschlussvorlagen nebst Anlagen ist unter dem Menüpunkt „Rathaus und Politik“ auf www.erlensee.de zu finden.

Tagesordnung:

1. Mitteilungen des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung

2. Mitteilungen des Bürgermeisters

3. Anfragen

4. Veräußerung von Erbbaugrundstücken; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 22.06.2023;
Bezug: Verweisung aus der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.09.2023 an den Haupt- und Finanzausschuss, dort behandelt am 06.12.2023
Drucksache 128 / LP 21-26 STVV

Die CDU-Fraktion beantragt, 2. den Richtpreis für die Veräußerung von Erbbaugrundstücken auf mindestens 2/3 des Bodenrichtwertes zu erhöhen.

5. Änderung der „Benutzungssatzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Erlensee“;
Bezug: Verweisung aus der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.09.2023 an den Sozialausschuss, dort behandelt am 06.11.2023; Zurückverweisung an die Stadtverordnetenversammlung, dort behandelt am 16.11.2023; Zurückverweisung an den Sozialausschuss, dort behandelt am 04.12.2023
Drucksache 138 / LP 21-26 STVV

Die Stadtverordnetenversammlung soll folgende Artikelsatzung zur Änderung der „Benutzungssatzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Erlensee“ beschließen:

Artikel 1
1. § 6 Betreuungszeiten Absatz 4 Buchstabe c) und Absatz 5 erhalten folgenden Wortlaut:
§ 6 Absatz 4 Buchstabe c):
wegen Fortbildungsmaßnahmen des Personals, Betriebsausflug, Personalversammlungen und Faschingsdienstag an sieben Werktagen.
§ 6 Absatz 5:
5. Die Kostenbeiträge sind grundsätzlich während der Schließzeiten weiter zu zahlen. Es gibt auch für unerwartete Schließungen z. B. wegen Streiks, höherer Gewalt oder vergleichbaren Gründen keinen Rückerstattungsanspruch. Die Stadtverordnetenversammlung kann Ausnahmen von dieser Regelung bestimmen. Insbesondere bei Personalausfällen und sonstigen Notfällen findet der Leitfaden für personelle Engpässe in Kindertageseinrichtungen (Notfallplan) des Main-Kinzig-Kreises Anwendung (zu finden unter www.mkk.de).

6. Artikelsatzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen der Stadt Erlensee;
Bezug: Verweisung aus der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2023 an den Sozialausschuss und Haupt- und Finanzausschuss, dort in einer gemeinsamen Sitzung behandelt am 04.12.2023
Drucksache 143 / LP 21-26 STVV

Die Stadtverordnetenversammlung soll folgende Artikelsatzung zur Änderung der „Kostenbeitragssatzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen der Stadt Erlensee“ beschließen:

Artikel 1
§ 2 der Kostenbeitragssatzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen der Stadt Erlensee wird wie folgt geändert:
§2
Kostenbeitrag
1. Der Kostenbeitrag beträgt
a) für U3 Krippenkinder — Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum vollendeten3. Lebensjahr
– für die Regelbetreuung: 210,00 €/Monat, (08:00 Uhr bis 13:00 Uhr)
– für die Zusatzbetreuung:  41,00 €/Monat, (je in Anspruch genommene
Betreuungsstunde).

b) für Kindergartenkinder — Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt – für die Regelbetreuung: 210,00 €/Monat, (07:00 Uhr bis 13:00 Uhr)
– für die Zusatzbetreuung: 35,00 €/Monat, (je in Anspruch genommene Betreuungsstunde).
– Kinder, die in begründeten Härtefällen bis zu drei Monate vor dem Erreichen des dritten
Lebensjahrs bereits einen städtischen Kindergarten aufgenommen werden, entrichten dementsprechend die für Kindergartenkinder geltenden Gebühren.
c) für Hortkinder — Schulkinder ab dem Schuleintritt bis zum 10. Lebensjahr
– für die Hortbetreuung außerhalb der jeweiligen Schulstunden in dem Zeitrahmen von 8:00 bis 15:00 Uhr  210,00 €/Monat,
– für die Zusatzbetreuung  35,00 €/Monat, (je in Anspruch genommene Betreuungsstunde).
d) Wird eine kurzfristige Mittagsbetreuung vereinbart, so beträgt diese Sonderbetreuungsgebühr pro zusätzlich geleisteter Betreuungsstunde 5,00 €.
e) Wird ein Kind nach den Öffnungs- und Betreuungszeiten abgeholt, so wird im Wiederholungsfall eine einmalige Sonderbetreuungsgebühr von 20,00 € erhoben.

2. Besuchen gleichzeitig zwei Kinder einer Familie Betreuungseinrichtungen (im Sinne einer Haushaltsgemeinschaft, in der die Kinder mit den Personensorgeberechtigten gemeinsam leben) oder nutzen die Tagespflege in Erlensee, beträgt der Kostenbeitrag für das zweite Kind, welches gleichzeitig in der Einrichtung betreut wird, jeweils die Hälfte des gemäß Satzung zu zahlenden Kostenbeitrages. Für jedes weitere Kind einer Familie (im Sinne einer Haushaltsgemeinschaft, in der die Kinder mit den Personensorgeberechtigten gemeinsam leben) wird, solange der gleichzeitige Besuch besteht, kein Kostenbeitrag erhoben.
Kindergartenkinder, denen gemäß § 3 Abs. 1 eine Freistellung von Teilnahme- und Kostenbeiträgen gewährt wird, werden bei der Geschwisterermäßigung nicht berücksichtig. Hortkinder, die im Rahmen des Landesprogrammes Pakt für den Ganztag gefördert werden, werden bei der Geschwisterermäßigung nicht berücksichtigt.
3. Die Stadt erstattet den freien Trägern die hieraus resultierenden Mindereinnahmen.
4. Der Magistrat entscheidet über Nachlässe nach Ausschöpfung aller sonstigen rechtlichen Möglichkeiten – z.B. Ansprüche nach dem SGB II im Einzelfall.

7. Kommunale Wärmeplanung Beantragung der Bundesförderung zur Aufstellung eines kommunalen Wärmplanes für die Stadt Erlensee
hier: Antrag des Bürgermeisters
Drucksache 149 / LP 21-26 STVV

Die Stadtverordnetenversammlung soll den Magistrat ermächtigen, den Förderantrag für die Bundesförderung zur Erstellung eines „Kommunalen Wärmeplanes“ für Erlensee zu stellen.
Im Haushalt 2024 werden dafür Aufwendungen in Höhe von 100.000 € bereitgestellt. Dieser Aufwendung stehen 90.000 € Erträge gegenüber, die ebenfalls etatisiert werden.

8. Erhöhung der Förderung für Betreuenden Grundschulen im Pakt für den Ganztag
Drucksache 150 / LP 21-26 STVV

Die Förderung der Betreuenden Grundschulen im Pakt für den Ganztag soll zum 01.01.2024 von 395,00 € auf 440,00 Euro je betreutem Kind (Ganztagesplatz) und Jahr erhöht werden.
Für Betreuende Grundschulen außerhalb des Paktes für den Ganztag verbleibt der Zuschuss der Stadt je Kind und Jahr bei 700,00 Euro.
Die Verwaltungskostenpauschale für die Träger der Betreuenden Grundschulen im Pakt für den Ganztag soll von 7.500 Euro im Verhältnis zu 38 betreuten Grundschulkindern auf 8.440 Euro erhöht werden.

9. Haushaltsplan 2024 1. Beratung und Beschlussfassung des Investitionsprogramms für den Zeitraum 2023 bis 2027 2. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024;
Bezug: Verweisung aus der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2023 an den Haupt- und Finanzausschuss, dort behandelt am 06.12.2023
Drucksache 146 / LP 21-26 STVV

 

 

Erlensee, den 04.12.2023

gez. Christian Scholz
Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung

 

Weitere Infos im Ratsinfosystem der Stadt Erlensee

Die Veröffentlichung der Einladungen zu Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse mit der zusätzlichen Erläuterung der Tagesordnungspunkte ist ein Service der Stadt Erlensee und Erlensee Aktuell, um den Bürgerinnen und Bürgern aktuelle Informationen in verständlicher Form zur Verfügung zu stellen.

⇒Informationen zu allen öffentlichen Sitzungen auf der Erlensee Aktuell-Rathausseite

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