Partielles Parkverbot in Langenselbolder Straße in Neuberg angeordnet

(pm/ea) – Die Langenselbolder Straße in Richtung Ravolzhausen war immer wieder Grund zur Beschwerde bei der Gemeindeverwaltung Neuberg. Zwei parkende Anhänger verengten die Straße und machten deshalb das Vorbeifahren bei Gegenverkehr Autofahrern, vor allem Bus- und LKW-Fahrern schwer.

Nachdem die Gemeinde sich mit den Verantwortlichen von Hessen Mobil und der Polizei zusammengesetzt hatte, wurde jetzt ein partielles Parkverbot angeordnet, dass die Situation nicht vollends entschärfen sein dürfte, aber doch eine Verbesserung darstellt. Das Halteverbot besteht über eine Strecke von ca. 15 Metern in Höhe der Langenselbolder Straße 5. Busse und damit auch PKW können aufgrund des Halteverbots im Bereich nach der Verkehrsinsel jetzt besser an dieser Stelle passieren. Eine Gefahrenlage für größere Fahrzeuge wurde festgestellt.

Ein generelles Parkverbot bis zum Kreisel kam nicht in Betracht, da die Befürchtungen sehr hoch sind, dass sich Verkehrsteilnehmende aufgrund der guten Sichtverhältnisse und der Breite der Straße nicht dauerhaft an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten und diese überschreiten würden.

Eine Parkzone ausschließlich für PKWs sei aufgrund der örtlichen Begebenheiten auch nicht verhältnismäßig. Eine Unfallhäufung liege nicht vor. Durch gute Sichtverhältnisse und der Breite der Straße liege keine besonderen Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs vor.

Gem. § 45 Abs. 9 S. 1 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Nach § 45 Abs. 9 S. 3 StVO dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

Zu hoffen ist, dass Fahrzeugführer jetzt einfacher diese vielbefahrene Einfallstraße nutzen können, zumal die Anhänger seit einigen Wochen nicht mehr gesichtet wurden, wie es abschließend in der Pressemitteilung der Gemeinde Neuberg heißt.

Planskizze und Fotos: Gemeinde Neuberg

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