Kinder und Jugendliche vor Missbrauch schützen: 315 Polizeikräfte durchsuchen hessenweit 85 Wohnungen

(pm/ea) – 85 Wohnungsdurchsuchungen, 1 vollstreckter Haftbefehl und 762 Sicherstellungen – das ist die Bilanz des Einsatzes, an dem in der vergangenen Woche hessenweit 315 Polizeikräfte beteiligt waren.

Bei der konzertierten Aktion, organisiert vom Hessischen Landeskriminalamt, handelte es sich erneut um eine Schwerpunktmaßnahme der BAO FOKUS. Ziel dieser Organisationseinheit der hessischen Polizei ist es, Minderjährige vor sexualisierter Gewalt zu schützen und Sexualstraftaten, die sich gegen Kinder und Jugendliche richten, konsequent zu ermitteln. Der Einsatz erfolgte im Auftrag der hessischen Staatsanwaltschaften.

Die Durchsuchungen fanden zwischen Montag und Freitag in den Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Kassel, Offenbach am Main sowie Wiesbaden statt, außerdem in den Landkreisen Hochtaunuskreis, Lahn-Dill-Kreis, Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Limburg-Weilburg, Offenbach, Waldeck-Frankenberg, Main-Kinzig-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Vogelsbergkreis, Werra-Meißner-Kreis und Wetteraukreis.

Bei den insgesamt 87 Beschuldigten, 12 Frauen und 75 Männer, wurden insgesamt 749 Datenträger – darunter 161 Smartphones, 74 Computer und Laptops sowie 97 USB-Sticks – sichergestellt. Die Speichermedien werden nun ausgewertet, kriminalistisch bewertet und auf weitere Ermittlungsansätze geprüft.

Die Beschuldigten stehen nach derzeitigem Stand der Ermittlungen untereinander nicht im Austausch. Acht von ihnen wird sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen vorgeworfen; bei den anderen 79 steht der Vorwurf des Erwerbs, Besitzes oder der Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie im Raum. 23 der Beschuldigten sind noch keine 21 Jahre alt.

Es ist kein Einzelfall, dass Kinder und Jugendliche sexuelle Gewalt ausüben oder übergriffiges Verhalten zeigen. So wurden im Jahr 2022 in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in Hessen 3.374 Fälle von Erwerb, Besitz und/oder Verbreitung von Kinderpornografie (§184 b StGB) erfasst. 46,2 Prozent der Tatverdächtigen waren jünger als 21 Jahre. Im Hinblick auf die 528 im vergangenen Jahr erfassten Fälle von Erwerb, Besitz und/oder Verbreitung von Jugendpornografie (§184 c StGB) lag der Anteil der unter 21-jährigen Tatverdächtigen mit 56,3 Prozent noch höher.

Die polizeiliche Erfahrung zeigt, dass die Minderjährigen nicht immer bewusst handeln. Sie agieren teilweise aus Unwissenheit, etwa, wenn sie strafrechtlich relevante kinderpornografische Inhalte über soziale Medien oder Messenger unreflektiert verbreiten. Das Strafrecht unterscheidet allerdings nicht, wer die Inhalte versendet: Auch Jugendliche und Heranwachsende, die in der digitalen Welt ihre Sexualität entdecken, sexualisierte Fotos und Videos aus freien Stücken aufnehmen beziehungsweise sie herunterladen und teilen, können sich strafbar machen.

Das Hessische Innenministerium und die hessische Polizei haben daher bereits vor über einem Jahr eine hessenweite Beratungs- und Hilfehotline zur Prävention und Aufklärung über die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie eingerichtet. Hilfesuchende Eltern und junge Menschen können sich vertrauensvoll unter der Rufnummer 0800 – 55 222 00 an die Präventionsexperten der hessischen Polizei wenden. Im Notfall sollte der Polizeiruf 110 gewählt werden.

 

Anzeige

Kanzlei Böhmer, Schwarz, Wagner informiert: „Kluge Testamentsgestaltung“

Ein Testament soll den Nachlass regeln, dabei will man „Ärger unter den Erben“ ebenso vermeiden wie die Zahlung von Erbschaftssteuern. Das klassische Berliner Testament, in dem sich Eheleute untereinander zunächst als Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder Erben des Längstlebenden werden, führt u. U. zu dem genauen Gegenteil.

Weiterlesen