Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Feststellungsbeschluss Nachrücker für den Ausländerbeirat der Stadt Erlensee

Der unter der laufenden Nummer 103 aufgeführte Bewerber Wojciech Pasierb des Wahlvorschlages der Internationalen Demokratischen Liste (IDL) hat durch Wohnsitzwechsel seinen Sitz im Ausländerbeirat verloren.

Die Bewerberin Ramiza Rauch (lfd. Nr. 107) des Wahlvorschlages der Internationalen Demokratischen Liste (IDL) hat auf das Nachrücken verzichtet.

Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Internationalen Demokratischen Liste (IDL) unter der laufenden Nummer 112,

Herr Recep Ayar,

als Nachrücker für den Ausländerbeirat der Stadt Erlensee festgestellt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10 000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Wahlamt, Am Rathaus 3, 63526 Erlensee, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Erlensee, den 7. November 2023

Wolfgang Müller
Gemeindewahlleiter

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