Allerheiligen und Allerseelen

(pm/ea) – Das Gedenken an die Toten und die Heiligen steht im Mittelpunkt des Doppelfestes Allerheiligen und Allerseelen am 1. und 2. November, wie die Bischöfliche Pressestelle in Fulda informiert.

Katholiken feiern die beiden Feste im Totenmonat November aus der Überzeugung, dass durch Jesus Christus eine Verbindung zwischen Lebenden und Toten besteht. Im Hohen Dom zu Fulda findet an Allerheiligen ein Pontifikalamt mit Weihbischof Prof. Dr. Karlheinz Diez statt, an Allerseelen wird dort Bischof em. Heinz Josef Algermissen ein Pontifikalrequiem feiern.

Das Pontifikalamt zum Hochfest Allerheiligen im Fuldaer Dom beginnt am Mittwoch (1. November) um 18:30 Uhr. Hauptzelebrant ist Weihbischof Prof. Dr. Karlheinz Diez. Für die musikalische Gestaltung sorgen Domorganist Prof. Hans-Jürgen Kaiser und der Domchor unter der Leitung von Domkapellmeister Franz-Peter Huber.

An Allerseelen, dem eigentlichen Totengedenktag (Donnerstag, 2. November), wird Bischof em. Heinz Josef Algermissen ebenfalls um 18.30 Uhr im Fuldaer Dom ein Pontifikalrequiem halten. Nach dem Requiem findet eine Gräbersegnung statt. Musikalisch begleitet wird der Allerseelengottesdienst vom Fuldaer Jugendkathedralchor.

Allerheiligen

An Allerheiligen (1. November) gedenken die Christen der Verstorbenen. Ursprünglich war dieser Tage ein österliches Fest, an dem die Kirche an die unbekannten Heiligen erinnerte. Der neue Festtermin 1. November entstand in Irland im 8./9. Jahrhundert. Durch die irisch-schottischen Mönche gelangte das Allerheiligkeitsfest im 9. Jahrhundert auf den Kontinent. Als Initiator gilt der Theologe Alkuin. Allerheiligen ist heute in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gesetzlicher Feiertag.

Allerheiligen ist nicht allein das Fest der offiziell Heiliggesprochenen, denn an diesem Tag bekennt die Kirche, dass es eine große Schar von Heiligen aus allen Zeiten und Völkern gebe. Die Katholische Christenheit glaubt, dass viele Verstorbene wie Heilige verehrt werden können. Von diesen Menschen wird angenommen, dass sie die höchste Vollendung ihres Lebens in Gemeinschaft mit Gott erreicht haben. Die erste förmliche Heiligsprechung (Kanonisation) durch den Papst erfolgte für den hl. Ulrich von Augsburg (923-973) im Jahre 993.

Allerseelen

Allerseelen (2. November) ist der eigentliche Totengedenktag. Die Kirche feiert beide Festtage in der Überzeugung, dass durch Jesus Christus eine Verbindung zwischen Lebenden und Toten besteht. Der Allerseelentag etablierte sich seit dem Hochmittelalter, befördert durch das burgundische Benediktinerkloster Cluny. An diesem Tag wird jener Toten gedacht, die sich, so nimmt die Kirche an, in einem Reinigungszustand befinden und noch keine volle Gemeinschaft mit Gott erreicht haben. Für diese Menschen wird gebetet, um ihnen zu helfen.

 

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