Gemischter Chor beim Weingut Peth

(pm/ea) – Den Gemischten Chor der Chorgemeinschaft Erlensee führte sein Ausflug in diesem Jahr wieder einmal zur Weinprobe nach Bermersheim.

Im vollbesetzten Bus der Firma Würz waren auch die Sänger der befreundeten Sängervereinigung Ravolzhausen der Einladung des gemischten Chores gefolgt. Viele Gäste und Freunde begleiteten die Sänger.

Das Familienunternehmen vom Weingut Peth in Rheinhessen beliefert die CGE schon viele Jahre mit erlesenen Weinen und so ist eine gute Freundschaft entstanden.

„Klar, dass wir vor Ort auch mit viel Freude empfangen wurden, denn es war nach der langen Zeit die erste Weinprobe, die im Hof des Weingutes stattfand. An schön gedeckten Tischen wurden verschiedene Sorten Wein gereicht und von Herrn Peth fachmännische Informationen, sowie lustige Anekdoten zum Besten gegeben. Bei einem herzhaften Mittagessen schmeckte der erste Tropfen besonders gut, und auch alle anderen gekosteten Weinsorten wurden positiv gewertet und natürlich später zur baldigen Auslieferung bestellt“, wie die CGE in einer Pressemitteilung berichtet.

Bei Kaffee und Kuchen erfreute der Frauenchor der CGE und die Sänger aus Ravolzhausen die Gäste mit ein paar Liedvorträgen. Das für den 1. Vorsitzenden der Sängervereinigung dargebrachte Geburtstagsständchen war für den daheim gebliebenen und verletzten Herbert Ruth eine tolle Überraschung.

Bis zum Abendessen konnte man sich die Füße vertreten oder eine kleine Führung durch die Weinproduktion machen. Das Wetter spielte insoweit mit, als dass sich Regen und Sonne abwechselten. Vom Essen satt und vom Wein beseelt, traten die Sänger mit Ihren Gästen gegen 18.00 Uhr die Heimreise an.

„Das machen wir nächstes Jahr wieder“, hörte man viele sagen. Ja, es war ein sehr schöner Ausflug, den Heidi Jädtke sehr gut geplant hatte und dafür ein herzliches Dankeschön erhielt.

Foto: PM

 

Anzeige

Kanzlei Böhmer, Schwarz, Wagner informiert: „Kluge Testamentsgestaltung“

Ein Testament soll den Nachlass regeln, dabei will man „Ärger unter den Erben“ ebenso vermeiden wie die Zahlung von Erbschaftssteuern. Das klassische Berliner Testament, in dem sich Eheleute untereinander zunächst als Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder Erben des Längstlebenden werden, führt u. U. zu dem genauen Gegenteil.

Weiterlesen