„Pakete gehen vor – Briefpost muss warten“: Bundesnetzagentur beantwortet Anfrage von Erlensee Aktuell

(ms/ea) – Der Artikel „Erst Pakete, danach die Briefpost?“ – Erlensee Aktuell hat bei der DHL Group nachgefragt“ schlug hohe Wellen, viele Leserinnen und Leser bestätigten, dass sie ähnliche Erfahrungen mit der Postzustellung gemacht haben. Erlensee Aktuell hat deshalb die Bundesnetzagentur um Stellungnahme gebeten, die jetzt vorliegt.

Darin heißt es:

>>> Die Bundesnetzagentur verzeichnete im Jahr 2022 mit 43.125 Eingaben zu Postthemen einen erheblichen Anstieg der Eingaben. Auch im ersten Halbjahr 2023 bleibt das Beschwerdeaufkommen mit rund 16.000 Eingaben auf einem erhöhten Niveau. Im Jahr 2022 hat die Bundesnetzagentur insgesamt 86 Anlassprüfungen wegen einer mangelhaften Brief- oder Paketzustellung durchgeführt. Im Jahr 2023 sind es bisher 24 Prüfungen.

Im Jahresdurchschnitt müssen mindestens 80 Prozent der Briefsendungen in Deutschland am folgenden Werktag ausgeliefert werden, 95 Prozent müssen nach zwei Werktagen ankommen. Es gibt aber keinen gesetzlichen Anspruch, dass ein einzelner Brief innerhalb dieser Fristen befördert wird. Außerdem gilt diese Laufzeitregelung in der Regel nicht für die Briefe von Großversendern, wie z. B. Versicherungen, Banken und Behörden sowie für Werbesendungen.

Der Bundesnetzagentur ist bekannt, dass die Deutsche Post AG in der Vergangenheit in Einzelfällen Paketsendungen temporär priorisiert zugestellt hat, um bei Personalengpässen sowie hohem Sendungsaufkommen ihre Netze zu entlasten. Paketsendungen lassen sich im Vergleich zu Briefsendungen nur in sehr viel eingeschränkterem Umfang vorübergehend lagern. Die Bundesnetzagentur hat aber keine Hinweise, dass dieses Prozedere standardmäßig und flächendeckend durchgeführt wird.

Sollten die Zustellmängel wiederholt oder dauerhaft auftreten, sollten sich Bürgerinnen und Bürger an den betroffenen Postdienstleister, aber auch an die Bundesnetzagentur wenden. Wir haben die Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern zur Postversorgung fortlaufend im Blick. Stellen wir Auffälligkeiten fest, wie z. B. verstärkt auftretende Probleme in einer Region oder viele Eingaben zu einem bestimmten Thema, führen wir eine Anlassprüfung durch. Dabei fordern wir den jeweiligen Postdienstleister auf, bestehende Mängel zeitnah abzustellen und die gesetzlich vorgeschriebene Qualität dauerhaft zu gewährleisten. Außerdem lassen wir uns vom Postdienstleister die aktuelle Situation in der betroffenen Region, die Gründe für bestehende Mängel sowie die vom Unternehmen ergriffenen Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel darlegen. Die abgeschlossenen Prüfungen stellen wir fortlaufend auf unserer Internetseite ein ⇒ www.bnetza.de/anlasspruefungpost.

Die Bundesnetzagentur hat allerdings keine gesetzlichen Befugnisse, Postunternehmen bei Qualitätsmängeln zu sanktionieren oder zu ahnden.

Aus Erlensee konnte die Bundesnetzagentur im ersten Halbjahr 2023 sieben Eingaben verzeichnen. Eine besondere Häufung von Eingaben, die Anlass für entsprechende weitere Schritte sein könnten, ist in diesem Bereich daher bisher nicht festzustellen <<<

Soweit die ungekürzte Mitteilung der Bundesnetzagentur. Nachfolgend noch einmal separat die Kontaktdaten mit der Möglichkeit der Abgabe einer Beschwerde, damit bei genügender Anzahl eine Anlassprüfung vorgenommen werden kann:

Bürgereingaben Post
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

Tel.: 0228 14 15 16

Montag bis Freitag:
09:00 – 12:00 Uhr

Ein Online-Formular zur Kontaktaufnahme findet sich unter ⇒ www.bnetza-post.de/lip/action/invoke.do?id=045170

Auf dem Foto: Viele Briefkästen bleiben leer

Foto: Markus Sommerfeld

 

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