CGE lädt zum Mitsingen ein

(pm/ea) – Die Chorgemeinschaft Erlensee (CGE) lädt ein, die Lust am Singen zu entdecken und einmal bei den Proben vorbeizuschauen.

In der Mitteilung heißt es:

„Vielleicht geht es Ihnen ebenso: Sie hören ein Lied und sofort fängt der Fuß an zu wippen oder Sie trällern sogar mit. Sie kennen dieses angenehme Gefühl, das sich in solchen Momenten in Körper und Geist ausbreitet?
Das könnten Sie auch in Gemeinschaft unter Gleichgesinnten erleben und die Teilnahme an einem unserer Chorgruppen in Erwägung ziehen.

Hier zählt die Gemeinschaft. Es ist unerheblich, welchen Beruf Sie ausüben oder in welchem Alter Sie sind. Freude am Gesang steht im Vordergrund und in Verbindung mit den anderen Stimmen entstehen wunderbare Gemeinschaftswerke. Viele bekannte Lieder erleben Sie auf einmal überraschend neu.

Die Chorgemeinschaft Erlensee (CGE) bietet für alle Alter und musikalischen Vorlieben die perfekte Chorsparte: Kinder- und Jugendchöre, Frauen-, Gemischter- und Männerchor mit traditioneller Literatur sowie die modernen Gruppen wie das Männerensemble und ein gemischter Pop-Chor. Dafür stehen 4 unterschiedliche Chorleiter zur Verfügung.

Erwähnenswert ist, dass neben kompetenten „alten“ Chorleitern wie Georg Winkler und Alexander Franz neue, ebenso versierte Chorleiter wie Thomas Löffler bei den Männern am Freitag und Patrick Schauermann bei PopChorn am Mittwoch frischen Schwung mitbringen und das Chorleben bereichern.

Generell lohnt sich der Blick auf die Homepage der CGE, auf der Sie auch mehr zu den Probenzeiten und die Ansprechpartner finden. Die Adresse lautet: cge-erlensee.de. Oder Sie schreiben uns mit Ihren Fragen oder Anliegen einfach an: info@cge-erlensee.de

Wir laden Sie herzlich ein, uns bei den Proben kennenzulernen. Und wer weiß, vielleicht möchten Sie ja dann Teil einer der Chöre werden. Es würde uns sehr freuen!“

Foto: Rolf Schreyer

Anzeige

Kanzlei Böhmer, Schwarz, Wagner informiert: „Kluge Testamentsgestaltung“

Ein Testament soll den Nachlass regeln, dabei will man „Ärger unter den Erben“ ebenso vermeiden wie die Zahlung von Erbschaftssteuern. Das klassische Berliner Testament, in dem sich Eheleute untereinander zunächst als Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder Erben des Längstlebenden werden, führt u. U. zu dem genauen Gegenteil.

Weiterlesen