Wasserentnahmeverbot gilt weiterhin: Allgemeinverfügung des Kreises bleibt in Kraft

(pm/ea) – „Wir sind in der Region von einem nassen irischen Frühling direkt in einen mediterranen Sommer übergegangen. Für die Wasserpegel an unseren Flüssen und Bächen ist das keine gute Nachricht“, erklärt Umweltdezernentin Susanne Simmler. Der Main-Kinzig-Kreis hat daher seine Allgemeinverfügung zum Verbot von Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern weiter in Kraft gelassen.

Die hohen Niederschlagsmengen im Frühling hatten bei den Fließgewässern für etwas Entlastung gesorgt. Doch schon während der Hitzetage im Juni gingen die Pegelstände beim Grundwasser und Oberflächengewässer wieder zurück. Die Wasserpegel der Fließgewässer im Main-Kinzig-Kreis liegen dabei noch nicht unterhalb des langjährigen Mittels beim Niedrigabwasserfluss. Die Wasserführung ist aber bereits deutlich zurückgegangen.

„Wir müssen es nach aller Kraft vermeiden, dass sich die Situation durch den Menschen noch verschärft. Jede zusätzliche Belastung durch Wasserentnahmen beeinträchtigen das Ökosystem, und das betrifft nahezu alle Fließgewässer in unserem Kreisgebiet“, sagt Erste Kreisbeigeordnete Simmler. Die Allgemeinverfügung vom vergangenen Jahr untersagt Entnahmen von oberirdischem Wasser, sofern diese nicht explizit erlaubt worden sind. Das heißt: Wer sich mit einer Pumpe aus Fließgewässern zum Bewässern des Gartens bedient, sollte beachten, dass dies nur mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis zulässig ist. Die Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis werden darauf hingewiesen, ihre aktuelle Wasserentnahme daraufhin zu prüfen, ob die Auflagen zum Mindestwasserabfluss eingehalten werden. Auch der erlaubnisfreie Anliegergebrauch stößt bei der derzeitigen schwachen Wasserführung an seine zulässige Grenze.
Auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie kann der Wasserdurchfluss einiger Fließgewässer eingesehen werden: www.hlnug.de/static/pegel/wiskiweb2. Die Allgemeinverfügung des Main-Kinzig-Kreises aus dem Jahr 2022 ist einsehbar auf der Internetseite des Kreises unter Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen.

Zum Wassersparen können, unabhängig von der geltenden Rechtslage, alle Bürgerinnen und Bürger beitragen, wie das Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlicher Raum berichtet. Das komme nicht nur der Umwelt sondern auch dem Geldbeutel zu Gute:

  • Garten naturnah gestalten und Wiesen nicht zu kurz mähen: so speichert sich mehr Feuchtigkeit im Boden und die Temperatur liegt insgesamt niedriger als bei kurzem Rasen;
  • eine Bewässerung des Rasens ist unnötig: auch in der Natur ist es normal, dass Rasen mal trocken und gelblich wird; beim nächsten Niederschlag regeneriert er sich von selbst;
  • Wildstauden kommen besser mit Wasserknappheit klar: gleichzeitig freut sich die heimische Insektenwelt;
  • Regenwasser statt Trinkwasser zum Bewässern nutzen und Regenwasser sammeln;
  • Wasser vom Gemüsewaschen auffangen und zum Bewässern nutzen;
  • auf Schottergärten verzichten: Temperaturen steigen dort schnell auf bis zu 60 Grand entstehen; stattdessen Sträucher und Bäume als Schattenspender pflanzen;
  • Duschen statt Baden und wassersparende Duschköpfe verwenden;
  • beim Zähneputzen und Einseifen den Hahn zudrehen;
  • tropfende Wasserhähne und Spülkästen reparieren;
  • Waschmaschine und Geschirrspüler nur vollständig gefüllt anstellen.

Foto: PM

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