Freiwilliger Polizeidienst wieder einmal auf der Tagesordnung der Erlenseer Stadtverordnetenversammlung

(ms/ea) – Regelmäßig stellt die CDU-Fraktion bei den Haushaltsanträgen im Herbst den Antrag auf Wiedereinführung des Freiwilligen Polizeidienstes, der – ebenfalls regelmäßig – von SPD und Grünen abgelehnt wird. Am Donnerstagabend kam der Antrag jedoch vom Ausländerbeirat der Stadt Erlensee.

Wie der Vorsitzende des Ausländerbeirats, Ali El-Fadghan, betonte, sei dies kein CDU-Antrag. Man habe sich anhand verschiedener Informationsquellen eine Meinung gebildet, dass ein Freiwilliger Polizeidienst mithelfen könne, die im Programm KOMPASS genannten Ziele zu erreichen. Zu den Bürgern, die sich bereiterklären, diesen Dienst auszuüben, gehörten auch solche mit Migrationshintergrund und Aufenthaltsrecht, die in den jeweiligen Landessprachen hilfreiche Dienste leisten können.

Für die SPD-Fraktion sei es laut Aussage von Birgit Reuhl nicht der richtige Zeitpunkt, diesen Antrag zu stellen. Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Tonecker-Bös entgegnete, dass das KOMPASS-Programm gezeigt habe, dass es Erlensee sicherheitsbezogen sehr gut gehe und man keine Probleme herbeireden solle. Horst Pabst, Fraktionsvorsitzender der CDU, freute sich über den Antrag, allerdings wies er – wie auch seine Vorrednerinnen – darauf hin, dass der Antrag haushaltsrelevant sei und man deswegen über ihn nicht abstimmen könne. Er empfahl dem Ausländerbeiratsvorsitzenden, den Antrag zurückzuziehen und ihn gegebenenfalls bei den Haushaltsberatungen im Herbst erneut zu stellen.

Bürgermeister Stefan Erb informierte zuvor, dass der Ausländerbeirat ein Antragsrecht besäße, wenn der Antrag die Interessen ausländischer Mitbürger beträfe. Dies sei hier durchaus der Fall, denn gerade bei Freiwilligen Polizeidiensten anderer Kommunen seien ausländische Mitbürger aktiv dabei. So könne ein Beitrag zur Integration geleistet werden. Der in Erlensee abgeschaffte Freiwillige Polizeidienst habe sehr gut mit der Landespolizei zusammengearbeitet, er als Bürgermeister würde der Wiedereinführung zustimmen.

Aufgrund der Haushaltsrelevanz zog der Ausländerbeiratsvorsitzende den Antrag zurück, ließ jedoch durchblicken, diesen bei den Haushaltsberatungen eventuell neu zu stellen.

Der zweite Antrag des Ausländerbeirats, Im Andenken an die verstorbenen Mitglieder des Magistrats der Stadt Erlensee eine Ehrengalerie mit Fotos und Informationen zu der geleisteten Amtszeit zu errichten, wurde abgelehnt, da die Realisierung nicht für möglich erachtet wurde.

Mehrheitlich beschlossen wurde, den Richtpreis für die Veräußerung von Erbbaugrundstücken ab sofort auf mindestens 150 € je Quadratmeter zu erhöhen und ein Erbbaugrundstück in der Langstraße mit einer Größe von 801 Quadratmetern somit für 120.150 € zu verkaufen. Zuvor wurde der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahr 2017 über die Ablösesumme der Veräußerung von Erbbaugrundstücken in Höhe von 115 € pro Quadratmeter Fläche mehrheitlich aufgehoben.

Die CDU-Fraktion konnte sich mit einem Änderungsantrag, ab sofort die Ablösesumme auf mindestens zwei Drittel des jeweils gültigen Bodenrichtwerts zu erhöhen, nicht durchsetzen. CDU-Fraktionsvorsitzender Horst Pabst betonte, man verkaufe heute Grundstücke zum Preis von 400 bis 450 Euro pro Quadratmeter, in Rodenbach derzeit sogar für 550 Euro. Die Stadt Erlensee würde hier auf Einnahmen verzichten. Bürgermeister Stefan Erb entgegnete, dass der Magistrat hier mit den Käufern verhandelt habe. Bei einer Erhöhung über die 150 Euro pro Quadratmeter komme der Verkauf nicht zustande. Für zukünftige Verkäufe sei der Vorschlag allerdings zu prüfen, wie Oliver Gernand von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ergänzte.

Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, der Resolution des Deutschen Städtetages zu Tempo 30 zuzustimmen. Der Deutsche Städtetag appelliert an den Bund, den Städten mindestens zu ermöglichen, innerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 km/h für einzelne Straßen unabhängig von besonderen Gefahrensituationen anzuordnen, ein generelles Tempolimit von 30 km/h anzuordnen und nur auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen Tempo 50 oder eine andere stadt- und menschenverträgliche Geschwindigkeit zuzulassen.

Bürgermeister Stefan Erb erklärte, dass es in Erlensee nur noch sehr wenige Straßen gebe, auf denen schneller als 30 Stundenkilometer gefahren werden könne. Zum Beispiel sei dies auch auf der Leipziger Straße der Fall, die in die Zuständigkeit von Hessen Mobil falle. Gleichzeitig informierte er, dass man im Rahmen einer Verkehrsschau prüfen werde, im Bereich der neuen Kita Leipziger Straße Tempo 30 einzuführen. Generell gelte jedoch, dass das Thema Straßenverkehrsrecht mit der Anbringung von Schildern und der Regelung des Verkehrs nicht in die Kompetenz der Stadtverordnetenversammlung falle. Auch CDU-Fraktionsvorsitzender Horst Pabst betonte, dass alle bisherigen Anträge seiner Fraktion zu Geschwindigkeitsregelungen mit dem Hinweis abgelehnt worden seien, dass die Stadtverordnetenversammlung nicht zuständig sei. Man solle jedoch lieber LKW-Einfahrverbote einführen, damit diese sich nicht länger in engen Straßen einklemmen, wie erst kürzlich in Rückingen wieder geschehen.

Weitere Beschlüsse in Kurzform:

Ohne Diskussion wurde die Erste Nachtragshaushaltssatzung 2023 einstimmig beschlossen.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, alle Beschlussvorlagen für die Stadtverordnetenversammlung und den Magistrat zukünftig mit einer Prüfung der Klimarelevanz des jeweiligen Beschlusses zu versehen, wurde einstimmig im Bau- und Umweltausschuss belassen.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, einen Tag zu benennen, an dem die Erlenseer Bevölkerung die Möglichkeit bekommt, Dinge vor das Haus zu stellen, die sie ohne Bezahlung abgeben möchte unter dem Motto „Erlensee stellt raus“ und somit in ganz Erlensee ein privater Flohmarkt oder Tauschbasar an diesem Tag stattfinden zu lassen, wurde nach kontroverser Diskussion vom Antragsteller zurückgezogen.

Bericht und Archivfoto: Markus Sommerfeld

 

 

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