Handwerkerparkausweise werden länderübergreifend anerkannt

(pm/ea) – Ab dem 1. Juni 2023 wird der Geltungsbereich regionaler Handwerkerparkausweise im Kernbereich der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main auf einzelne Kommunen und Kreise in Bayern und Rheinland-Pfalz ausgeweitet. Handwerksbetriebe aus diesen Regionen können dann auch in Frankfurt, in Wiesbaden oder in Mainz parken, ohne ein Ticket ziehen zu müssen.

Diese neue Regelung ist ein Resultat der Gespräche und Bemühungen des länderübergreifenden Strategieforums FrankfurtRheinMain. Der Chef der Hessischen Staatskanzlei, Staatsminister Axel Wintermeyer, zeigte sich erfreut über diese Entwicklung. „Wir unterstützen gerade die Handwerksbetriebe, die länderübergreifend tätig sind. Künftig müssen diese im Metropolenkern Frankfurt/Rhein-Main kein Parkticket mehr ziehen. Das ist sehr erfreulich und zeigt: Die überaus konstruktive Zusammenarbeit im Strategieforum FrankfurtRheinMain zahlt sich aus. Gemeinsam werden wir weiter daran arbeiten, dass die Region auch in Zukunft gut aufgestellt ist“, sagte der Chef der Staatskanzlei, der auch Vorsitzender des Länderübergreifenden Strategieforums FrankfurtRheinMain ist.

Handwerksbetriebe sind darauf angewiesen, dass sie mobil sind, denn die Einsatzstellen wechseln häufig. Hinzu kommt, dass sie das Auto in unmittelbarer Nähe vom Einsatzort benötigen, da es sich um eine mobile Werkstatt handelt. Darüber hinaus dauert ein Handwerkereinsatz oftmals ganztägig. Deshalb gibt es bereits die regionalen Handwerkerparkausweise, durch die die teilnehmenden Kommunen eine einheitliche Ausnahmegenehmigung zum Parken für diese Berufsgruppevereinbart haben. Somit können sie in bewirtschafteten Parkzonen, Zonen mit beschränkter Höchstparkdauer, Anwohnerparkbereichen oder Ladezonen während der Durchführung ihrer Handwerkstätigkeiten parken. Bisher musste immer ein Parkschein gezogen werden. Nun wurden die Handwerksbetriebe in den teilnehmenden Kommunen bei ihrer täglichen Arbeit erleichtert: Mit dem regionalen Handwerkerparkausweis erwerben Handwerksbetriebe nicht mehr für jede Kommune eine eigene Ausnahmegenehmigung, sondern können stattdessen bei der Straßenverkehrsbehörde ihres jeweiligen Firmensitzes eine für ein Jahr gültige Ausnahmegenehmigung beantragen, die in der Überwachungspraxis vor Ort in allen teilnehmenden Kommunen anerkannt wird. „Die Metropolregion wächst nun also auch beim regionalen Handwerkerparkausweis zusammen. Dank der gemeinsamen Initiative aus dem Strategieforum können nun auch Handwerksbetriebe aus dem Bayerischen Untermain, aus dem Landkreis Bad Kissingen und aus Worms den Handwerkerparkausweis für die Region nutzen“, sagte Staatsminister Axel Wintermeyer. Offizielles Startdatum ist der 1.Juni 2023, ab dem 15. Mai ist eine Antragstellung in den Beitrittskommunen möglich.

Der Chef der Staatskanzlei lobt die gute Zusammenarbeit der vier Länder Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg in dem Strategieforum. „Wir haben uns im Strategieforum zur Aufgabe gemacht, länderübergreifend zusammenzuarbeiten, um für die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main wichtige Impulse zu setzen, Strategien zu entwickeln und diese boomende Region insgesamt nach vorne zu bringen. Insbesondere bei den besonders drängenden Themen Mobilität, Planungsbeschleunigung, Gründungsgeschehen und Digitalisierung denken wir in diesem Think-Tank vernetzt, in die Zukunft gerichtet, und ‚out of the box‘“ so Wintermeyer.

Der regionale Handwerkerparkausweis Region FrankfurtRheinMain gilt bisher bereits in den Städten Frankfurt am Main, Bad Homburg v.d.H., Darmstadt, Hanau, Offenbach am Main, Rüsselsheim, Mainz, Wiesbaden und den Städten und Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg, Kreis Offenbach, Kreis Groß-Gerau, Wetteraukreis, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Main-Kinzig-Kreis, Kreis Bergstraße, Rheingau-Taunus-Kreis, Odenwaldkreis, Landkreis Fulda, Vogelsbergkreis, Landkreis Alzey-Worms und Landkreis Mainz- Bingen (ohne die Stadt Bingen). Ab 1. Juni 2023 gilt der regionale Handwerkerparkausweis zusätzlich auch in der Stadt Aschaffenburg, der Stadt Worms sowie den Städten und Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg und dem Landkreis Bad Kissingen.

 

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