Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Einladung zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 11.05.2023 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, unter anderem mit der Verpflichtung und Vereidigung der neuen ehrenamtlichen Stadträtin Elvira Horst.

Hinweis: Diese Tagesordnung inklusive der einzelnen Beschlussvorlagen nebst Anlagen ist unter dem Menüpunkt „Rathaus und Politik“ auf www.erlensee.de zu finden.

Vor Beginn der Stadtverordnetenversammlung findet um 19:00 Uhr eine Bürgerinnen- und Bürgerfragestunde statt.

Tagesordnung:

1. Mitteilungen des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung

2. Mitteilungen des Bürgermeisters

3. Anfragen

4. Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs
Drucksache 111 / LP 21-26 STVV

Eine neue Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs soll beschlossen werden.

5. Jahresabschluss der Stadt Erlensee für das Haushaltsjahr 2018 Vorlage des Schlussberichtes des Amtes für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises
hier: Entlastung des Magistrats
Drucksache 112 / LP 21-26 STVV

Der vom Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 soll beschlossen und der Magistrat zugleich entlastet werden.

6. Beratung und Beschlussfassung des Entwurfs der Ersten Nachtragshaushaltssatzung 2023
Drucksache 118 / LP 21-26 STVV

Die Erste Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Erlensee für das Haushaltsjahr 2023 soll beschlossen werden.

7. Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Hintere Bogenstraße“
Bezug: Direktverweisung des Magistrats an den Bau- und Umweltausschuss; dort behandelt am 04.05.2023
Drucksache 115 / LP 21-26 STVV

 

Zur Sicherung der Planung für den Planbereich soll eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Hintere Bogenstraße“ erlassen werden. Der Lageplan mit den festgelegten Abgrenzungen ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Es dürfen während der Veränderungssperre keine Vorhaben im Sinne § 29 BauGB durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden. Es dürfen keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs- zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, vorgenommen werden.

Die damalige Gemeindevertretung der Gemeinde Erlensee hatte am 14.09.2006 den Aufstellungsbeschluss für den Planbereich des Bebauungsplans „Hintere Bogenstraße“ gefasst. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollten und sollen die im Geltungsbereich gelegenen Gartengrundstücke durch rechtsverbindliche Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch einer städtebaulichen Neuordnung zugeführt werden.

Anhand der aktuellen Entwicklungen im Bereich des Baugebietes „Beune II“ ist es nun geboten, diesen Bebauungsplan zeitnah auszugestalten, zumal erste Anfragen zu einer Bebauung von Teilflächen im Bereich „Hintere Bogenstraße“ bereits gestellt werden. Es ist jedoch zielführend, wenn eine einheitliche Bebauung in Abstimmung aller Grundstückseigentümer erfolgt. Nur so können auch die Interessen aller Grundstückseigentümer gleichermaßen Berücksichtigung finden. Der Erlass einer Veränderungssperre soll dies gewährleisten.

8. Projekt „Im Büchensaal II“ – Vierte Grundschule hier: Einrichtung eines Treuhandkontos und Ankauf der Grundstücke
Bezug: Direktverweisung des Magistrats an den Bau- und Umweltausschuss; dort behandelt am 04.05.2023
Drucksache 114 / LP 21-26 STVV

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 23. März den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Im Büchensaal II“ gefasst, um die planerischen Voraussetzungen für eine geringfügige Ausweitung der vorhandenen Wohnbauflächen und die Errichtung einer dringend erforderlichen weiteren Grundschule mit Sporthalle zu schaffen.

Die Entwicklung des Gebietes soll über ein Treuhandkonto abgewickelt werden. Die Stadt Erlensee übernimmt eine Ausfallbürgschaft bis zu einer Höhe von 6.000.000 € für alle Ansprüche, die der Sparkasse Hanau aus der Gewährung eines Kontokorrentkredites an den Treuhänder für die Finanzierung der Entwicklung des Baugebietes „Im Büchensaal II“ zustehen.

Es wird empfohlen, den Auftrag für die Einrichtung und Führung des Treuhandkontos und das unterstützende Projektmanagement an die Firma Terramag GmbH zu vergeben. Die Firma Terramag GmbH ist der Stadt Erlensee bereits aus der Abwicklung der Baugebiete „Gewerbepark II“ und „Neue Mitte II“ als zuverlässiges und leistungsstarkes Unternehmen bekannt.
Die benötigten Grundstücke sollen zeitnah erworben werden.

Es wird vorgeschlagen, den Magistrat zu ermächtigen, alle entsprechenden Ankäufe bis zu einem Gesamtkaupreis von 3.000.000 € direkt zu tätigen.

Insgesamt werden die Kosten des Projekts mit 7.400.000 € kalkuliert (Grunderwerb, Archäologische Grabungen, Planungs- und Erschließungskosten usw.). Ziel ist, dass in Zusammenarbeit mit dem unterstützenden Projektmanagement am Ende des Projektes das Treuhandkonto ausgeglichen ist.

9. Gedenken der 85. Wiederkehr der Reichspogromnacht in Deutschland
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen vom 12.04.2023
Drucksache 116 / LP 21-26 STVV

Die Fraktion Bündnis 90/die Grünen beantragt, dass dieser Tag gemeinsam mit den Kirchen, Vertretern der jüdischen Gemeinschaft, dem Magistrat, den Stadtverordneten, dem Geschichtsverein und Erlenseer Bürgern und Bürgerinnen gestaltet wird.

10. Prüfantrag Ladestationen für Elektro-Autos
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ohne Datum, eingegangen am 22.04.2023
Drucksache 117 / LP 21-26 STVV

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, den Magistrat mit der Prüfung zu beauftragen, an welchen Orten (wie z.B. Parkplätzen,) weitere Ladestationen für Elektro-Autos installiert werden können. Der Magistrat soll darüber hinaus gebeten werden, mit ortsansässigen Gewerbetreibenden (z. B. Einkaufsmärkten) Kontakt aufzunehmen, um die Installation von Ladestationen zu diskutieren.Weiterhin soll geprüft werden, welche Anbieter die Ladestationen installieren und betreiben könnten.

11. Schöffenwahl 2023 – Vorschlagsliste für Schöffin-nen/Schöffen der Stadt Erlensee für die Wahlperiode 2024-2028
Drucksache 103 / LP 21-26 STVV

12. Amtseinführung einer ehrenamtlichen Stadträtin
Drucksache 119 / LP 21-26 STVV

Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Herr Uwe Laskowski, nimmt die Verpflichtung und Vereidigung der Stadträtin, Frau Elvira Horst, vor. Bürgermeister Stefan Erb überreicht im Anschluss daran die Ernennungsurkunde an die ehrenamtliche Stadträtin.

Frau Elvira Horst wurde als Nachfolgerin für den verstorbenen Stadtrat Herrn Herbert Lange benannt.

Erlensee, den 02.05.2023

gez. Uwe Laskowski
Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung

Weitere Infos im Ratsinfosystem der Stadt Erlensee

Die Veröffentlichung der Einladungen zu Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse mit der zusätzlichen Erläuterung der Tagesordnungspunkte ist ein Service der Stadt Erlensee und Erlensee Aktuell, um den Bürgerinnen und Bürgern aktuelle Informationen in verständlicher Form zur Verfügung zu stellen.

⇒Informationen zu allen öffentlichen Sitzungen auf der Erlensee Aktuell-Rathausseite

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