Stadt Hanau informiert über Regelungen für das Silvester-Feuerwerk

(pm/ea) – Das Ordnungsamt der Stadt Hanau informiert, dass das Abbrennen der Raketen, Heuler, Vulkane und anderen Feuerwerkskörper nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt ist.

Neben der zeitlichen Beschränkung regelt der Paragraph 23, Absatz 1, der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz auch, dass in bestimmten Bereichen des Stadtgebiets kein Feuerwerk gezündet werden darf. Dazu gehören die Umgebung von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen.

Seit einigen Jahren ist darüber hinaus das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen – beispielsweise Fachwerkhäuser – ebenfalls verboten. Das gilt insbesondere in allen Altstadtbereichen.

Das Ordnungsamt der Stadt Hanau weist zudem darauf hin, dass Reste des abgebrannten Feuerwerks im öffentlichen Straßenraum von den Verursachern zu beseitigen sind.

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