CDU Erlensee legt Haushaltsanträge vor: Verkaufserlös des Fallbachhallen-Areals für Hallenbadsanierung – Landesweiter Bürgerentscheid zu Hallenbadbetrieb

(pm/ea) – Zu ihrer alljährlichen Beratung des Haushaltsentwurfes der Stadt Erlensee trafen sich die Mitglieder der CDU-Fraktion in bewährter Manier zwei Tage lang im Gasthof „Zum Biber“ in der hessisch/bayrischen Grenzregion in der Rhön. Grenzwertig war laut CDU-Pressemitteilung auch wieder mal der vorgelegte Entwurf mit dem darin enthaltenen Vorschlag zur Schließung des Hallenbades in Erlensee, der hessenweit für Aufmerksamkeit sorgte.

Die fast komplette Fraktion konnte sich in gewohnt konstruktiver Atmosphäre im 200 Jahre alten Gasthof mit dem ca. 300 Seiten umfassenden Werk beschäftigen. Die Schließung des Hallenbades ist für die Fraktion die größte Herausforderung in diesem, für 2023 geplanten Haushaltsentwurf, in dem ohne Schließung des Hallenbades kein ausgeglichener Haushalt möglich wäre. Dieser Punkt zieht sich wie ein roter Faden durch den kompletten Haushaltsentwurf. Der Fraktionsvorsitzende Horst Pabst vertrat hier den Standpunkt, alles Notwendige und Machbare zu ermöglichen, um das Hallenbad für die Bevölkerung zu erhalten. Die Mehrheit der Fraktion ist der gleichen Meinung und hat entsprechend dafür drei Haushaltsanträge, die eine endgültige Schließung des Schwimmbades verhindern würden, zur Haushaltsdebatte eingebracht. Die vier anderen Anträge beinhalten wegfallende Ausgaben, Sicherheitsdenken und politischen Anreiz für Jugendliche.

„Der Haushalt der Stadt Erlensee ist jedes Jahr eine Herausforderung für alle, da die Stadt durch ihre Kitas schon ca. 20% des gesamten Haushalts ausgeben muss, und nach der vorliegenden Planung dieser Bedarf noch weiter steigen wird. Durch die geplante Kernsanierung des Rathauses kommen zusätzlich immense Kosten, die den Haushalt belasten werden. Die CDU-Fraktion hat mit ihren Anträgen versucht, einen konstruktiven Beitrag in puncto Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und sozialer Verantwortung gegenüber der Bevölkerung zu leisten. Die Mitglieder der Fraktion sind sich den Herausforderungen gegenüber der nächsten Jahre bewusst und werden weiterhin auf einen vernünftigen Umgang mit den Finanzen der Stadt achten und alles dafür tun, dass unsere Bürger, trotz der angespannten finanziellen Situation der Stadt, eine gewisse Lebensqualität incl. Schwimmbad behalten“, so die CDU-Fraktion in der Pressemitteilung.

Die Haushaltsanträge der CDU-Fraktion:

Antrag 1:

Beschlussvorschlag

1.) Das Hallenbad wird ab 01.07.2023 nur vorübergehend stillgelegt. Der Magistrat muss dafür sorgen, dass eine Wiederinbetriebnahme möglich wird.
2.) Der Magistrat wird beauftragt, umgehend dafür zu sorgen, dass das TKJE die Räumlichkeiten der ehemaligen Kita am Rathaus bis auf weiteres nutzen kann.
3.) Der Magistrat wird beauftragt, wenn der Zeitpunkt des Umzuges des TKJE feststeht, dafür zu sorgen, dass das Areal Fallbachhalle so schnell wie möglich zu marktüblichen Preisen verkauft wird. Die Erlöse dieses Verkaufes sollen zur Sanierung unseres Hallenbades verwendet werden.

Begründung:

Die Stadt Erlensee kann unseren Bürgern/innen und Vereinen nicht auch noch das Hallenbad wegnehmen, wir haben eine Verantwortung gegenüber unserer Bevölkerung . Das Hallenbad dient nicht nur schulischen Zwecken zum Schwimmen lernen, sondern umfasst auch therapeutische und soziale Aspekte. Das Hallenbad wurde vor gerade 11 Jahren für mehr als 9 Mio € komplett saniert und kann max. nur dringend notwendige Reparaturen (Abdichtung des Schwimmbeckens usw.) nötig haben.

Wenn man alle Häuser, die noch nicht einmal 50 Jahre stehen, abreißen müsste, wie angeblich das Hallenbad, würden in Erlensee nicht mehr viele Häuser stehen. Aus diesem Grund müssen wir anfangen, wirtschaftlich zu denken, um das Hallenbad für die Bevölkerung zu erhalten.

Antrag 2:

Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird beauftragt, eine Arbeitsgruppe zur Wiedereröffnung des Hallenbades einzusetzen. Diese Arbeitsgruppe soll dafür sorgen, dass der Betrieb des Hallenbades schnellstmöglich wieder aufgenommen werden kann, aber nicht nur zu Lasten der Steuerzahler von Erlensee betrieben wird.

Begründung

Durch die angekündigte Schließung des Hallenbades haben sich in Erlensee sehr viele Aktivitäten entwickelt, die dazu führen, dass man die Möglichkeit bekommt, andere Formen des Betriebes zu verwirklichen. Die Arbeitsgruppe soll ein tragbares Konzept, nicht nur für die Gegenwart, sondern auch für die Zukunft entwickeln.

Antrag 3:

Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird beauftragt, ein landesweites Bürgerbegehren zur Umsetzung der Finanzierung und des Betriebes von Hallen- und Freibädern in die Wege zu leiten. Die Betreibung von Schwimmbädern ist als Staatsziel ein Teil der im Artikel 26 g der Hessischen Verfassung (HV) vorgesehen. Daher soll der Betrieb von Schwimmbädern zu einer Pflichtaufgabe verwaltungsrechtlich in Verbindung mit der HGO umgesetzt werden.

Begründung:

Jede Kommune, nicht nur Erlensee, hat bei dem Betrieb von Schwimmbädern grundsätzlich ein Defizit im Haushalt. Z. Zt. werden die Schwimmbäder verwaltungstechnisch im freiwilligen Kostenbereich geführt und haben damit von vornherein so erhebliche Einschränkungen, die für die Kommunen nicht tragbar sind. Die Schwimmbäder müssen laut Gesetz zur Pflichtaufgabe werden, damit die Kommunen sowohl den Schwimmsport, den Schulsport und den Vereinssport weiter aufrecht erhalten können.

In Hessen finden im Frühjahr 2023 Landtagswahlen statt, und es bietet sich an, das Bürgerbegehren gemeinsam mit den Landtagswahlen durchzuführen, um die HGO diesbezüglich verändert zu bekommen.

Antrag 4:

Beschlussvorschlag

Die Kita-Gruppen, die vor der Kita „Im Sandweg“ in Containern betreut werden, ziehen in die Kita „Leipziger Str.“ um, um die neue Einrichtung in der Leipziger Str. mit auszulasten und gleichzeitig die Kosten für die im Sandweg angemieteten Container einzusparen.

Begründung:

Die wirtschaftlichen Voraussetzungen der Stadt Erlensee geben keine Möglichkeit, um unnötig Geld für Anmietung auszugeben, obwohl andererseits Leerstand in der Kita „Leipziger Str.“ besteht.

Antrag 5:

Beschlussvorschlag

1. Die Verpflichtungsermächtigung für die Investitionsnummer 13257 (Ankauf und Umbau Kita Fröbelstr.) sollen aufgelöst werden.
2. Das bisher vorgesehene Gelände Kita Fröbelstr. soll verlustausgleichend veräußert werden.
3. Für die neue Unterbringung des TKJE soll der Magistrat gemeinsam mit dem TKJE ein neues Konzept erarbeiten, welches die Voraussetzungen für eine optimale Tätigkeit in einem dafür zugeschnittenen Gebäude auf einem noch zu ermittelten Standort schafft.

Begründung:

Laut der vorliegenden Bedarfsplanung vom 15.03.2022 für die Kinderbetreuung 2022 bis 2026 sind auch ohne die geplante Kita in der Fröbelstr. ausreichend Kita-Plätze vorhanden.
Bei fast 8 Mio €, die die Stadt Erlensee zur Zeit für die Kitas ausgibt, ist es schon aus finanziellen Gründen ein Unding, schon wieder eine neue Kita zu bauen.

 Antrag 6:

Beschlussvorschlag

Die Stadt Erlensee führt den freiwilligen Polizeidienst in Verbindung mit dem bereits beschlossenen Kompassprogramm wieder ein und versucht, eine interkommunale Zusammenarbeit zu erreichen.

Begründung:

Um das beschlossene Kompassprogramm optimal umsetzen zu können, ist es laut Aussage der Polizeifachleute äußerst sinnvoll, den freiwilligen Polizeidienst gleichzeitig als Unterstützung in der Kommune zu haben. Durch die Präsenz des freiwilligen Polizeidienstes ist eine subjektive Sicherheit und ein Ansprechpartner vor Ort gegeben.

Antrag 7:

Beschlussvorschlag

Die Stadt Erlensee wird beauftragt, ein Nachwuchsförderprogramm aufzusetzen, in welchem Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren in kommunal-politische Strukturen eingeführt werden.

Begründung

Für Jugendliche soll ein entsprechendes Angebot geschaffen werden, um diesen die lokale Kommunalpolitik näher zu bringen. Hierfür sollen in einem Bewerbungsverfahren Jugendliche
aus Erlensee ausgesucht werden, die die Arbeit des Rathauses, des Magistrats, der STVV und der Fraktionen näher kennenlernen. Die ausgesuchten Jugendlichen (z.B. 3 Mädchen und 3 Jungen) werden in die Fraktionen aufgeteilt. In den Fraktionen werden für jeden ein Mentor/Mentorin bestimmt, der/die als Partner/in dient, durch das ausgearbeitete Nachwuchsförderprogramm führt und für allgemeine Fragen zu Politik in Erlensee zur Verfügung steht.

Am Ende des Programms soll den Absolventen/innen seitens der Stadt ein Zertifikat feierlich überreicht werden, welches belegt, dass sie in bestimmten Bereichen der Kommunalpolitik
theoretische und praktische Kenntnisse erworben haben. Oberstes Ziel dieses Programms ist es, Jugendlichen die politischen Angelegenheiten Erlensees näherzubringen und damit Lokalpolitik für Jugendliche attraktiver zu machen, sowie potenziellen Nachwuchs für die STVV heranzuziehen.

Foto: PM

 

 

 

 

 

 

 

 

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