Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Einladung zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 15.09.2022 um 19:30 Uhr in der ERLENHALLE, großer Saal, unter anderem mit den Themen Trinkwasserschutzverordnung und Verlängerung Anne-Frank-Straße.

Hinweis:
Diese Tagesordnung inklusive der einzelnen Beschlussvorlagen nebst Anlagen ist unter dem Menüpunkt „Rathaus und Politik“ auf www.erlensee.de zu finden.

1. Mitteilungen des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung

2. Mitteilungen des Bürgermeisters

3. Anfragen

4. Nachtragsvereinbarung zum Konzessionsvertrag Strom
Drucksache 89 / LP 21-26 STVV

Künftig erhält die Stadt Erlensee die Konzessionsabgabe zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese muss im Rahmen der Umsatzsteuererklärung entsprechend an das Finanzamt abgeführt werden. Eine Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Konzessionsvertrag ist daher zu beschließen.

5. Nachtragsvereinbarung zum Konzessionsvertrag für die Lieferung von Trinkwasser
Drucksache 90 / LP 21-26 STVV

Künftig erhält die Stadt Erlensee die Konzessionsabgabe zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese muss im Rahmen der Umsatzsteuererklärung entsprechend an das Finanzamt abgeführt werden. Eine Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Konzessionsvertrag ist daher zu beschließen.

6. Nachtragsvereinbarung zum Konzessionsvertrag Gas
Drucksache 91 / LP 21-26 STVV

Künftig erhält die Stadt Erlensee die Konzessionsabgabe zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese muss im Rahmen der Umsatzsteuererklärung entsprechend an das Finanzamt abgeführt werden. Eine Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Konzessionsvertrag ist daher zu beschließen.

7. Beschlussfassung über den Frauenförderplan 2022 bis 2028
Drucksache 86 / LP 21-26 STVV

Die Stadt Erlensee ist aufgrund des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGIG) verpflichtet, einen Frauenförderplan zu erstellen. Diesen beschließt die Stadtverordnetenversammlung.

8. Überplanmäßige Ausgaben Produkt 311.10 Flüchtlingshilfe
Drucksache 93 / LP 21-26 STVV

Die Zuweisungszahlen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine und anderen Drittstaaten ist im Jahr 2022 stark angestiegen. Die Stadt Erlensee soll im Jahr 2022 insgesamt 105 Menschen aus Drittstaaten aufnehmen. Bis dato konnten 31 Personen aufgenommen werden. Bis 31.12.2022 verbleiben somit noch 74 Personen. Die Unterbringung dieser Personen erfolgte bisher in neu angemieteten Wohnungen und in der Gemeinschaftsunterkunft Limesweg 15.

In Erlensee sind bis dato 113 aus der Ukraine geflüchtete Personen angekommen. Die Stadt Erlensee hat zwecks Unterbringung dieser Personen bisher elf neue Wohnungen (47 Personen) und fünf Doppelzimmer im Hostel Erlensee (10 Personen) angemietet. Alle anderen Personen sind bei Familien oder Freunden in Erlensee untergekommen bzw. sieben Personen sind mittlerweile wieder in die Ukraine zurückgekehrt und sechs Personen haben innerhalb Deutschland ihren Wohnsitz gewechselt. Auch zwei Babys wurden geboren und leben nun in Erlensee.

Der Main-Kinzig-Kreis hat nun festgelegt, dass die Stadt Erlensee bis 31.12.2022 weitere 50 geflüchtete Personen aus der Ukraine aufnehmen soll.

Insgesamt bedeutet dies, dass die Stadt Erlensee bis 31.12.2022 insgesamt noch weitere 124 Personen aufnehmen soll. Um dieses Ausmaß verständlich zu machen ein Vergleich. In unserer Gemeinschaftsunterkunft Limesweg 15 sind aktuell 55 Personen untergebracht. Für die angekündigten 124 Personen würde dies zwei zusätzliche Gemeinschaftsunterkünfte plus zusätzlicher Wohnungen bedeuten.

Weitere Wohnungen müssen dringend gefunden und weiter angemietet werden. Hier sind oftmals Renovierungsarbeiten vor Einzug von Nöten, die nicht vom Main-Kinzig-Kreis übernommen werden. Die Rückerstattung der von der Stadt Erlensee vorgelegten Miet-, Nebenkosten- und Kautionszahlungen durch den Main-Kinzig-Kreis erfolgt aktuell nur mit großer Verzögerung. Dennoch ist davon auszugehen, dass aufgrund der Mehraufwendungen auch Mehrerträge erzielt werden, die das Budget zum Jahresende ausgleichen können.

Um weiterhin im Bereich der kommunalen Flüchtlingshilfe handlungs- und arbeitsfähig bleiben zu können, bedarf es weiterer finanzieller Mittel.

9. Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung (Trinkwasserschutzverordnung);
Bezug: Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrats an den Haupt- und Finanzausschuss und Bau- und Umweltausschuss, dort in einer gemeinsamen Sitzung behandelt am 07.09.2022.
Drucksache 92 / LP 21-26 STVV

Die Trinkwasserreserven erholen sich nur über einen langen Zeitraum mit ausgewogenen Niederschlägen. Die jüngsten Niederschläge reichen für eine Erholung der Trinkwasserressourcen bei Weitem nicht aus. Auch die Stadt Erlensee ist daher ebenfalls unmittelbar und im Sinne der Kreiswerke Main-Kinzig gefordert, Vorsorge für eventuelle Versorgungsengpässe in trockenen Sommern und Hitzeperioden zu treffen. Eine Gefahrenabwehrverordnung ist das geeignete Instrument.

Für den Fall, dass auch im weiteren Verlauf dieses Jahres und in den kommenden Jahren Niederschläge ausbleiben und sich die Trinkwasserressourcen nicht oder unzureichend erholen, soll durch die vorgeschlagene Gefahrenabwehrverordnung Vorsorge getroffen und notfalls Verbote ausgesprochen werden können. Dies dient als „ultima ratio“ der Abwendung eines Trinkwassernotstandes.

Da es für den Umgang mit „Wassernotstand“ keine wasserrechtlichen Sonderregelungen gibt, haben ausschließlich die Kommunen nur die Möglichkeit, eine Gefahrenabwehrverordnung auf Grundlage des Hessischen Gesetzes zur Sicherheit und Ordnung (HSOG), also nach Polizeirecht zu erlassen, während den Kreiswerken Main-Kinzig selbst eine Eingriffsmöglichkeit fehlt. D.h., dass alleine die Stadtverordnetenversammlung das Rechtsetzungsrecht hat — unabhängig von der Aufgabe der Wasserversorgung.

10. Verlängerung Anne-Frank-Straße
Antrag auf Aufhebung des Sperrvermerks I3322
Bezug: Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrats an den Haupt- und Finanzausschuss und Bau- und Umweltausschuss, dort in einer gemeinsamen Sitzung behandelt am 07.09.2022.
Drucksache 88 / LP 21-26 STVV

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Mittel für diese Investition mit einem Sperrvermerk versehen. Der Magistrat wurde in diesem Zuge beauftragt, im Sinne von möglichen Kosteneinsparungen die Realisierung einer kürzeren Trassenführung inkl. der Verlegung des Parkplatzes und/oder einen Bau mit reduziertem Straßenquerschnitt zu prüfen.

Die Ausführungsplanung für den 1. Bauabschnitt (BA) bis einschließlich des geplanten Parkplatzes soll einen Regelquerschnitt gemäß vorliegender Entwurfsplanung für die zu beplanende Straße enthalten. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass eine eventuell in der Zukunft gewünschte Verlängerung bis zur Konrad-Adenauer-Straße (2. BA) ohne zusätzliche Straßenanbaumaßnahmen an den 1. BA anknüpfen kann.

Die von der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagene Variente einer „kürzeren Trasse“ beinhaltete die Verlegung des derzeit im Bereich Am Bruchacker vorgesehenen Parkplatzes. Diese Verlagerung auf den „vorhandenen“ Schotterparkplatz des Kleingartenvereins würde aber eine erhebliche Kostenmehrung verursachen, da dieser in Gänze in der Wasserschutzgebietszone II läge und daher nur mit erheblichen Abdichtungsmaßnahmen nach den Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag) in einen legalen Parkplatz umgewandelt werden könnte. Auch sind hierfür zusätzliche Genehmigungen des Regierungspräsidiums notwendig, die weitere Kosten verursachten. Außerdem würde eine weitere Fläche in der Wasserschutzgebietszone II versiegelt werden, die schützenswerter als die in der Wasserschutzgebietszone III ist.

Nur mit dem Bau des kompletten 1. BA mit dem geplantem Regelquerschnitt ist gewährleistet, dass jederzeit eine Verlängerung bis zur Konrad-Adenauer-Straße erfolgen kann.
Der neue Straßenkörper wird entsprechend der Regelungen zum Bau in Wasserschutzgebietszonen als Dammschüttung aufgebaut (Abdichtung, Unterbau, Damm, so dass der Unterbau inkl. der Frostschutzschicht und der Schottertragschicht auf den gewünschten Straßenquerschnitt angepasst sein muss. Dieser muss – egal für welche Querschnittsbreite des Asphalteinbaus – schon jetzt so breit aufgebaut werden, dass nach einem Lückenschluss ohne Probleme eine Verbreiterung der Fahrbahn möglich ist. Würde man ebenfalls den Unterbau in seiner Breite reduzieren, wäre eine spätere Verbreiterung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden: Die Abdichtungen müssten erneuert und die Straßenabläufe eventuell angepasst werden. Es wäre hier teilweise sogar ein Rückbau notwendig, um die Abdichtungsmaßnahmen für die Erweiterung des Straßenkörpers überlappen zu können! Auch würde hier eine hohe Gefahr von Rissen und Setzungen im Anschlussbereich zwischen altem und neuen Straßenkörper bestehen. Der nachträgliche Anbau verursachte außerdem allgemein zusätzliche Kosten in Bezug auf den Rückbau von vorhandenen Rinnen und Borden sowie der Verkehrssicherung, Umleitungen etc. während der Baumaßnahme.

Im Vergleich wäre diese Ausbauvariante mit Abstand die teuerste und unwirtschaftlichste. Baut man jetzt den kompletten Straßenkörper auf, so ist ein ordnungsgemäßer Ausbau nach RiStWag gewährleistet.

Die einzige Kosteneinsparung durch einen schmaleren Fahrbahnausbau (Breite 5,50 m Mischverkehrsfläche inkl. kombiniertem Geh- und Radweg) für den 1. BA im Bereich der Asphaltdecke wäre insofern lediglich in Höhe von geschätzt 150.000 € zu realisieren, der aber ebenfalls Mehrkosten bei einer späteren Verbreiterung entgegenstünden. Die Anordnung des Parkplatzes gemäß Planung gewährleistet eine Wendemöglichkeit ohne den zusätzlichen Bau eines Wendehammers, der bei einem schmaleren Querschnitt evtl. notwendig geworden würde, da auch die Zufahrt mit LKWs, Müllfahrzeugen etc. gewährleistet werden muss. Eine Anbindung des Fußgänger- und Radverkehrs an die Straße Am Bruchacker ist auch mit dem 1. BA ohne weiteres umsetzbar und bereits schon eingeplant. Der weiterführende Weg bis zum Landwehrbach wird in diesem Zuge aufgearbeitet werden. Der Steg über den Landwehrbach an der Konrad-Adenauer-Straße ist gemäß Gutachten der Brückenprüfung nach DIN1076 innerhalb eines Jahres (somit bis Ende 2023) zu sanieren. Angebote hierzu bzw. zu einem Ersatzneubau werden aktuell eingeholt. Mit dem Bau der kompletten Straße könnte auf diesen Steg und dessen großer Sanierung verzichtet werden, da für die Überbauung im Zuge des kompletten Baus der verlängerten Anne-Frank-Straße bereits die wasserrechtliche Genehmigung seit 17.07.2019 vorliegt.

Das aktuelle Verkehrsgutachten vom April 2022 zeigt, dass die künftige Entwicklung die Herstellung der kompletten Straße von Anne-Frank-Straße bis Konrad-Adenauer-Straße wieder dringend notwendig machen könnte. Es fanden hierin alle geplanten Erweiterungsflächen gemäß gültigem Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) bzw. den Anmeldungen der Stadt Erlensee zum RegFNP „2020″ Beachtung.

Die alternative und reduzierte Version den Parkplatz von der Straße Am Bruchacker anzufahren, ist nach Auskunft des Ordnungsamts nicht umsetzbar. Weiterhin wäre dann dennoch zumindest auch ein Weg für die Fußgänger ebenfalls nach den RiStWag zu bauen, der zum Kindergarten führt.

Unabhängig von der zu realisierenden Variante werden nun akut Hausmittel benötigt, um weitere Planungen und Kostenschätzungen beauftragen zu können. Auch ist die weitere Überwachung der angelegten Biotope notwendig und die Pflege der Ersatzpflanzungen muss gewährleistet werden. Weiterhin ist eine Grundwasserüberwachung Auflage gemäß der Befreiungsgenehmigung vom 27.11.2018 zum Bau in der Wasserschutzgebietszone II zu betreiben.

11. Artikelsatzung zur Änderung der „Kostenbeitragssatzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Erlensee“
hier: Erhöhung des Verpflegungsentgelts
Drucksache 87 / LP 21-26 STVV

Der Caterer „Der Kindergartenkoch“ hat wegen gestiegener Lebensmittel-, Energie- und Treibstoffkosten die Preise zum 01.09.2022 angepasst. Gemäß Satzung soll das Verpflegungsentgelt kostendeckend erhoben werden, daher ist eine Anpassung der Gebühren um jeweils 6,00 € erforderlich. Für U3 Krippenkinder und Kindergartenkinder steigen die Kosten somit von 86,00 auf 92,00 E. Für Hortkinder steigen die Kosten 91,00 auf 97,00 E.

Angesichts dessen, dass die letzte Erhöhung des Verpflegungsentgelts zum 01.01.2022 erfolgt ist, soll diese erneute Erhöhung erst zum 01.01.2023 in Kraft treten.

12. Projektaufruf 2022 zur Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
hier: Sanierung Hallenbad Drucksache 94 / LP 21-26 STVV

Die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren, Phase 1 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur – Projektaufruf 2022″ für die Sanierung des Hallenbades Erlensee durch Einreichung einer Projektskizze soll gebilligt werden.

 

Erlensee, den 05.09.2022

gez. Uwe Laskowski
Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung

Weitere Infos im Ratsinfosystem der Stadt Erlensee

Die Veröffentlichung der Einladungen zu Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse mit der zusätzlichen Erläuterung der Tagesordnungspunkte ist ein Service der Stadt Erlensee und Erlensee Aktuell, um den Bürgerinnen und Bürgern aktuelle Informationen in verständlicher Form zur Verfügung zu stellen.

⇒Informationen zu allen öffentlichen Sitzungen auf der Erlensee Aktuell-Rathausseite

Anzeige