Stadt Hanau und Main-Kinzig-Kreis verhandeln Bedingungen der Auskreisung – Zufriedenheit über einvernehmliche Lösung

(pm/ea) – Der Main-Kinzig-Kreis und die Stadt Hanau haben in diesen Tagen einen entscheidenden Schritt zur Auskreisung und damit zur Kreisfreiheit der Brüder-Grimm-Stadt gemacht.

Wie Landrat Thorsten Stolz und Oberbürgermeister Claus Kaminsky in einer gemeinsamen Pressekonferenz mitteilten, sind alle wesentlichen Punkte für die vertragliche Einigung geklärt und können in den kommenden Wochen und Monaten zur endgültigen Beschlussfassung in die jeweiligen Parlamente auf den Weg gebracht werden.

Die Verhandlungskommission hatte in den vergangenen Monaten nach der coronabedingten Zwangspause die letzten offenen Themen mit besonderem Einsatz behandelt und die Optionen einer einvernehmlichen und rechtskonformen Lösung intensiv erörtert. Dabei ging es vornehmlich um die Bereiche der Abfallentsorgung, die Regelung zu Fragen der Personalwirtschaft sowie die Zukunftssicherung der kreiseigenen Gesellschaft für Arbeit, Qualifizierung und Ausbildung (AQA). Hier konnten sich beide Seiten auf die Höhe der erforderlichen Ausgleichszahlungen, fortgesetzte Kooperationen sowie die entsprechenden Laufzeiten verbindlich verständigen.

„Es ist uns gelungen, für die sensiblen und komplexen Fragen ehrliche und verlässliche Antworten zu finden. Damit haben wir gezeigt, was zwei gleichberechtigte Partner im konstruktiven Dialog erreichen können. Vor allem wurde für bislang offene Themen die erforderliche Klarheit und Verbindlichkeit geschaffen“, zeigen sich Landrat Thorsten Stolz und Oberbürgermeister Claus Kaminsky mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Gemeinsam danken sie den Mitgliedern der Verhandlungskommission, den beteiligten Fachleuten aus beiden Verwaltungen sowie der Unterstützung aus dem Regierungspräsidium und dem Hessischen Innenministerium. Dort gab es Anfang Mai ein gemeinsames Gespräch, bei dem wesentliche Meilensteine festgelegt und rechtliche Einschätzungen geklärt werden konnten.

Auf dieser Basis sei auch der Fahrplan für die kommenden dreieinhalb Jahre aus Sicht der Stadt sowie des Landkreises festgeschrieben und der neue Status als kreisfreie Stadt für Hanau zum 1. Januar 2026 in verbindliche Nähe gerückt. Die Hessische Landesregierung hatte die vertragliche Einigung der beiden Partner Main-Kinzig-Kreis und Stadt Hanau als zentrale Voraussetzung formuliert, um die angestrebte Grenzänderung überhaupt vollziehen zu können.

„Mit unserem Anspruch, künftig als völlig eigenständige und kreisfreie Stadt agieren zu können, haben wir ein bisher in Hessen nicht erprobtes Verfahren angestoßen“, macht Oberbürgermeister Claus Kaminsky deutlich. Für diesen Prozess gab es keine Blaupause und kein Patenrezept, schildert er die Rahmenbedingungen. „Wir sind im Sommer 2018 auf die Zielgerade eingebogen und haben trotz zum Teil schwieriger Umstände, wie etwa die Corona-Pandemie die nötige Ausdauer bewiesen“, sagt Kaminsky.

Trotz unterschiedlicher Ausgangspositionen sei der Main-Kinzig-Kreis dabei ein verlässlicher und konstruktiver Verhandlungspartner gewesen. Gemeinsam habe man sich darauf verständigt, dass dieses Anliegen der Stadt Hanau eine faire Chance verdient und für die weiterhin gute Entwicklung der Region ein wichtiger Impuls sein kann. Dieser gemeinsame Geist finde sich auch in den jetzt getroffenen Regelungen zur künftigen Aufgabenverteilung.

„Wir streben die Kreisfreiheit nicht nur an, weil wir es wollen. Wir streben sie vor allem an, weil wir es können und weil wir es deshalb sollen. Das entspricht dem Grundgesetz und der Hessischen Gemeindeordnung, nach der die Kommunen alle Dinge, die sie selbst regeln können, auch vor Ort selbst regeln sollen“, so Claus Kaminsky. Und der Hanauer Oberbürgermeister blickt dabei zuversichtlich nach vorn: „Zwei ist mehr als eins. Künftig werden zwei kräftige Stimmen die Interessen des östlichen Rhein-Main-Gebietes im Ballungsraum und im Land vertreten.“

„Es ging hier nicht um eine Trennung um jeden Preis, sondern um eine neue Form des partnerschaftlichen Miteinanders zum Wohl der hier lebenden Menschen. Seitens des Kreises wurden die Verhandlungen dahingehend geführt, dass eine Auskreisung der Stadt Hanau nicht zum Nachteil der anderen 28 Städte und Gemeinden erfolgt“, beschreibt Landrat Thorsten Stolz den erzielten Konsens. Auch wenn der Main-Kinzig-Kreis durch diesen Schritt auf dem Papier kleiner werde, so sei das lediglich ein statistischer Wert. Für die Wirtschaftskraft, das Leistungsvermögen und die Attraktivität der Region sieht der Landrat eine ganz andere Tendenz: „Wir gehen ab dem Jahr 2026 auf zwei Wegen in die gleiche Richtung. Hanau übernimmt für sich und seine Bürgerinnen und Bürger mehr Verantwortung, und das wird der Stadt gut gelingen. Der Main-Kinzig-Kreis bleibt weiterhin der starke und verlässliche Partner der rund 323.000 Menschen in den 28 Städten und Gemeinden, der er seit fast 50 Jahren ist.“

Zudem sieht Landrat Thorsten Stolz den Main-Kinzig-Kreis auch künftig an der Seite der Stadt Hanau: „Unsere Wege werden sich davor wie danach natürlich auch kreuzen. Wo wir uns gegenseitig unterstützen und in gemeinsamer Sache auftreten können, werden wir das tun. So wie wir dies beispielsweise bei der Zusammenarbeit im wichtigen Bereich der Schulen unter Beweis stellen“ Mit dem Ergebnis der „zum Teil herausfordernden Gespräche“ zeigt er sich absolut zufrieden. „Von der Einigung geht das Bekenntnis aus, dass wir für die Region gemeinsam eintreten. Für die weiteren Städte und Gemeinden haben wir zudem klare Vereinbarungen festgehalten: Keine Belastungen durch die Auskreisung und mehr statt weniger Bürgernähe“, fasst er das Resultat zusammen.

Ein erstes Ergebnis der neuen Partnerschaft ist ein gemeinsamer Zukunftsfonds, der in den kommenden Jahren wegweisende Projekte fördern und finanzieren soll. Der Main-Kinzig-Kreis und die Stadt Hanau werden dafür mittelfristig mehrere Millionen Euro zur Verfügung stellen, kündigen Landrat Thorsten Stolz und Oberbürgermeister Claus Kaminsky an. Im Vordergrund stehen dabei die Förderung der Transformation der Wirtschafts- und Arbeitswelt sowie Investitionen in erneuerbare Energien sowie weitere Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit. „Das werden die Schwerpunkte sein unseres gemeinsamen Zukunftsfonds, mit dem wir zusätzliche Impulse in der Region setzen“, kündigen Landrat und Oberbürgermeister an.

Doch zunächst geht es mit hoher Priorität darum, die getroffenen Regelungen mit allen Details in das finale Vertragswerk zu setzen. Dieses Papier soll bereits Ende des Monats (Juni) vorliegen, erforderliche Anlagen werden teilweise nachgereicht. Die Unterlagen gehen dann zur Vorprüfung an das Regierungspräsidium Darmstadt und zum Innenministerium in Wiesbaden. Der abgestimmte Vertrag soll dann voraussichtlich im Dezember im Kreistag und in der Stadtverordnetenversammlung behandelt werden. Nach entsprechender Beschlussfassung kann schließlich ab Mitte kommenden Jahres das Gesetzgebungsverfahren in Wiesbaden eingeleitet werden. Voraussichtlich 2025 wird dann die Übertragung der ersten Aufgaben an die Stadt Hanau beginnen, so dass zum 1. Januar 2026 der neue Status einer kreisfreien Stadt für Hanau wirksam wird.

„Dieser straffe Zeitplan und die enge Abstimmung der weiteren Schritte sind ein klares Signal, dass die Neuordnung nun bald Realität wird“, blicken Oberbürgermeister Claus Kaminsky und Landrat Thorsten Stolz voraus. Auch wenn für alle Beteiligten noch einige Aufgaben zu erledigen sind, so ist das gemeinsame Ziel nun klar definiert. Zudem sei deutlich geworden, dass sich die Anstrengungen der vergangenen Monate gelohnt haben.

Gemeinsamer Entwurf des Auseinandersetzungsvertrages zwischen dem Main-Kinzig-Kreis und der Brüder-Grimm-Stadt Hanau – Kurzfassung der wesentlichen Punkte

Der „Auseinandersetzungsvertrag“ ist die wesentliche Voraussetzung für die zum 1.1.2026 geplante Entlassung der Brüder-Grimm-Stadt aus dem Main-Kinzig-Kreis in die Kreisfreiheit. Er regelt die Verteilung der bisher gemeinsam oder allein vom Kreis für die Stadt erledigten Aufgaben auf die einzelnen Gebietskörperschaften. Zudem regelt er die sich daraus ergebenden Personalaufteilungen und die Finanzfragen, die aus der bisherigen Kreisangehörigkeit der Stadt und der notwendigen Entflechtung der bisherigen Beziehungen folgen.

Hier die wesentlichen Punkte und Ergebnisse des Vertrages, der von einer gemeinsamen Kommission aus Vertretungen der politischen Gremien und der Verwaltungen von Stadt und Kreis erarbeitet wurde (Einzelne Punkte werden in Anlagen zusätzlich detailliert geregelt):

Abfallwirtschaft / Aufgaben

Der Main-Kinzig-Kreis übernimmt ab dem Auskreisungstag die Entsorgung und Verwertung von Rest- und Sperrmüll aus der Stadt Hanau bis zum voraussichtlichen Ende des bisherigen Entsorgungsvertrages des Kreises im Mai 2030. Außerdem übernimmt der Kreis -teilweise befristet – die Entsorgung diverser weitere Abfallarten, wie Bioabfälle, Papier, Bauschutt und Erdaushub von der Stadt Hanau.

Abfallwirtschaft / Deponie

Die Stadt Hanau ist verpflichtet, sich an den Stilllegungs- und Nachsorgekosten der gemeinsamen ehemaligen Mülldeponien zu beteiligen (mit 42,99% an den Restmülldeponien und 15,37% an der Erd- und Bauschuttdeponie). Dies gilt ebenso für die nachsorgenahen Kosten der Infrastruktur mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 1,1 Mio.€, der ab 2030 zahlbar ist.Im Jahr 2029 wollen Kreis und Stadt zudem eine gemeinsame Ausschreibung der Müllentsorgung auf den Weg bringen.

Gesundheitswesen

In der Stadt Hanau wird ein eigenes Gesundheitsamt nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften eingerichtet. Die Vorbereitungen dazu laufen bereits. Unabhängig davon wird der Kreis weiterhin im Auftrag der Stadt Aufgaben wie etwa die Heilpraktikerprüfung oder den zahnärztlichen Dienst für die Stadt übernehmen. Darüber hinaus werden die Stadt und der Kreis ihre Zusammenarbeit im „Verein Kinder- und Jugendzahnpflege“ sowie der Psychiatriekoordination fortsetzen.

Hessenkasse

Aus den Ansprüchen des Sondervermögens „Hessenkasse“ erstattet die Stadt Hanau die dem Kreis zustehenden anteiligen Ansprüche. Die Stadt Hanau zahlt dem Main-Kinzig-Kreis im Jahr 2026 dafür 575.190 Euro.

Nebenkosten

Die Stadt Hanau beteiligt sich zu 50% an den Beratungskosten, die dem Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des Auskreisungsprozesses angefallen sind, zum Beispiel die Kosten für entsprechende Rechtsgutachten. Die zu zahlende Summe beläuft sich zum aktuellen Zeitpunkt auf ca. 300.000 €, diese kann sich im Zuge des weiteren Prozesses aber noch etwas erhöhen.

Pensionen

Die Stadt Hanau erkennt Pensionsverpflichtungen für ehemalige Beamtinnen und Beamte an, die beim Kreis Aufgaben für die Stadt Hanau erledigt haben. Diese Verpflichtung wird mit einem Pauschalbetrag abgegolten. Die Zahlung von der Stadt an den Kreis wird in zehn jährlichen Raten à 780.000 Euro ab der Auskreisung fällig.

Personal

Beamtinnen und Beamte des Main-Kinzig-Kreises, deren Tätigkeitsfeld jetzt von der Stadt Hanau übernommen wird, können ihr Beamtenverhältnis auf eigenen Wunsch bei der Stadt Hanau fortsetzen. Gleiches gilt für die Tarifbeschäftigten des Kreises, deren Tätigkeitsfeld künftig zur Stadt Hanau wechselt. Es gilt hier ausschließlich das Prinzip der Freiwilligkeit. Beim Wechsel des Personals werden der Besitzstand der Beschäftigten gewahrt und die bisherige Beschäftigungsdauer beim Kreis auf den neuen Vertrag bei der Stadt angerechnet. Ein gegenseitiges Abwerben von Personal wird auf die Dauer von zwei Jahren nach Unterzeichnung des Vertrages ausgeschlossen. Für den Personalüberhang, der möglichweise beim Main-Kinzig-Kreis entsteht, erstattet die Stadt Hanau dem Main-Kinzig-Kreis die Personalkosten mittels pauschalisierter Zahlungen in 2026 und 2027. Die Höhe der Zahlungen ist an die Wechselquote, wieviel Mitarbeiter wechseln tatsächlich zur Stadt Hanau, gekoppelt. Bei einer Wechselquote zwischen 50% und 60% betragen die Zahlungen beispielsweise in Summe 4,5 Mio. €. Für die im Rahmen der Auskreisung dem MKK entstehenden Kosten für Neuqualifizierung, Reorganisation und Überführung der betroffenen Beschäftigten auf freie Stellen, zahlt die Stadt Hanau folgende pauschale Ausgleiche:

2026 1,5 Mio. €
2027 1,3 Mio. €
2028 1,0 Mio. €

Personal KCA

Für die Beschäftigten des Kommunalen Centers für Arbeit gelten im Grundsatz die Regelungen wie für das übrige Personal. Dies gilt auch für Pensionsverpflichtungen und andere Ansprüche der Beschäftigten. Die Stadt Hanau wird künftig die Betreuung der Erwerbslosen und Arbeitssuchenden gemeinsam mit der Agentur für Arbeit des Bundes realisieren. Dazu wird ein „Haus des Erwerbslebens“ errichtet, in dem alle Maßnahmen und Stellen rund um das Erwerbsleben gebündelt werden. Diese zentrale Anlaufstelle wird am Hauptbahnhof in Kooperation mit der dort befindlichen Agentur für Arbeit realisiert.

Rettungsdienst

Die Stadt Hanau und der Main-Kinzig-Kreis bilden einen gemeinsamen Rettungsdienstbezirk und betreiben eine gemeinsame Leitstelle.

Straßen

Die dem Kreis gehörenden Straßen und Radwege auf dem Gebiet der Stadt Hanau werden vom Kreis mit dem Stichtag der Auskreisung an die Stadt Hanau übergeben. Bis dahin trägt der Kreis die Kosten für die Unterhaltung der Straßen, soweit diese nicht ohnehin bereits der Stadt obliegen. Der Kreis zahlt der Stadt Hanau auf Basis entsprechender Bundesregelungen einmalig 450.000 Euro für die Ablösung der Unterhaltspflicht.

Straßen / Limesbrücke

Übergeben wird der Stadt Hanau auch die Limesbrücke im Hanauer Stadtteil Klein-Auheim. Die Straßenbaulast liegt damit zukünftig in der Hand der Stadt Hanau. Der Main-Kinzig-Kreis zahlt für die zukünftig notwendigen Instandsetzungsarbeiten der Stadt Hanau einmalig einen Betrag in Höhe von 2,2 Millionen Euro und wird sich künftig mit 50,2 Prozent an den notwendigen jährlichen Unterhaltungskosten beteiligen.

Vermittlungsausschuss

Für eventuelle Streitfälle, die sich aus der Umsetzung des Vertrages ergeben, wird ein Vermittlungsausschuss gebildet. Ihm gehören unter anderem der Oberbürgermeister und der Landrat, je ein hauptamtliches Mitglied von Kreisausschuss und Magistrat, sowie ein Vertreter oder eine Vertreterin des Hessischen Landkreistages und des Hessischen Städtetages an. Zielsetzung des Ausschusses ist es, bei Streitigkeiten die Interessen auszugleichen und einvernehmliche Lösungen zu erarbeiten.

Vermögen

Soweit im Vertrag nicht anders geregelt, gibt es keine Übertragung von aktiven und passiven Vermögenswerten von einer Gebietskörperschaft zur anderen. Das gilt zum Beispiel für die Beteiligungen an der Sparkasse Hanau, die Mitgliedschaft in Zweckverbänden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, in Vereinen und Verbänden sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Es gibt keine Übertragungen von Schuldverhältnissen gegenüber Dritten oder Zahlungsverpflichtungen, die gegenüber Dritten bestehen.

Zukunftsfonds

Unmittelbar nach Abschluss des Vertrages werden die Stadt Hanau und der Main-Kinzig-Kreis Maßnahmen unternehmen, um eine geeignete Organisation, z.B. Stiftung, zu errichten, die gemeinsame Zukunftsprojekte im Bereich „Erneuerbare Energien/Klimaschutz“ und „Transformation der Wirtschafts- und Arbeitswelt“ fördert. Denkbar sind in diesem Rahmen auch Anschubfinanzierungen für entsprechende Start-Up-Unternehmen. Zur Finanzierung des Zukunftsfonds stellen der MKK und die Stadt Hanau ab dem Jahr 2026 jeweils jährlich 1 Mio. € aus dem Haushalt zur Verfügung.

Zulassungsstelle

Die Stadt Hanau gestattet dem Main-Kinzig-Kreis im Interesse einer bürgernahen Versorgung weiterhin den Betrieb einer Kfz-Zulassungsstelle im Stadtgebiet.

 

Die weiteren, nicht separat aufgeführten Aufgaben und Zuständigkeiten einer kreisfreien Kommune, bedurften keiner gesonderten vertraglichen Regelung. Sie gehen mit dem Eintritt in die Kreisfreiheit ab dem 01.01.26 vollumfänglich in die Verantwortung der Stadt Hanau über.

Auf dem Foto: Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky (links) und der Landrat des Main-Kinzig-Kreises, Thorsten Stolz, besiegeln die Verhandlungen mit einem Handschlag

Foto: Stadt Hanau/Mike Bender

Anzeige