Hanauer Kliniken lockern Besuchsregelungen weiter

(pm/ea) – Aufgrund der sich stabilisierenden Lage haben sich das Klinikum Hanau und das St. Vinzenz Krankenhaus dazu entschlossen, ihre Besuchsregelungen zu lockern. Ab Donnerstag, den 14. April, dürfen Patientinnen und Patienten wieder täglich für eine Stunde von einer Person besucht werden, diese Person sollte nach Möglichkeit nicht wechseln.

Die Besuchsperson muss vollständig geimpft (14 Tage nach der letzten Impfung) sein oder als genesen gelten und zusätzlich ein aktuelles negatives Testergebnis (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24h; PCR-Test nicht älter als 48h) einer offiziellen Teststelle vorweisen, dies gilt auch für Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Die entsprechenden Nachweise müssen Besucher im Zugangsbereich der Kliniken vorzeigen. Pro Patientenzimmer darf jeweils nur ein Besucher anwesend sein. „Hier bitten wir dringend um die Unterstützung der Patientinnen und Patienten beider Kliniken, die in Mehrbettzimmern untergebracht sind: Stimmen Sie sich mit Ihrem Zimmernachbarn ab, wer zu welcher Zeit Besuch empfängt, um zu viele Personen im Patientenzimmer zu vermeiden“, sagt Volkmar Bölke, Geschäftsführer des Klinikums.

Die geltenden Sonderregelungen für Angehörige von Patienten in einer palliativen Situation, die Geburtshilfe und die Kinderklinik bleiben weiterhin bestehen und können jederzeit auf www.klinikum-hanau.de/corona oder auf https://vinzenz-hanau.de/patienten-besucher/aktuelle-informationen eingesehen werden.

Es gilt weiterhin eine feste Besuchszeit von 14:00-18:00 Uhr, der letzte Einlass ist um 17:30 Uhr. Die Besucher betreten das jeweilige Klinikgelände durch einen Zugangsbereich, dort müssen sie zur Kontaktnachverfolgung ein Besucherformular ausfüllen, auf welchem auch die Eintrittszeit dokumentiert wird. Grundvoraussetzung für einen Besuch ist natürlich, dass die Besucher und deren Kontaktpersonen des selben Hausstandes keine Symptome haben oder sich in Quarantäne befinden. Auf dem Gelände und in den Gebäuden sowie in den Patientenzimmern müssen Besucher darauf achten, ihre FFP2-Maske jederzeit korrekt zu tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Weiterhin gelten die gängigen Hygienevorschriften, Hust- und Niesetikette sowie eine gründliche Händehygiene.

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