(pm/ea) – Die Staatsanwaltschaft Hanau führt aufgrund einer Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Untreue gegen drei Beschuldigte zum Nachteil des „Vereins für Toleranz und Zivilcourage“ (vormals „19. Februar Hanau e.V.“), wobei finanzielle Mittel des Vereins unberechtigterweise auf Konten Dritter überwiesen und damit nicht für satzungsmäßige Zwecke verwendet worden sein sollen.
Zur weiteren Tataufklärung wurden laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Hanau am Mittwoch durch das Fachkommissariat 23/24 der Hanauer Kriminalpolizei mehrere Objekte an insgesamt acht Standorten in Hanau, Rodenbach und Bonn durchsucht. Die Durchsuchungen waren auf entsprechende Anträge der Staatsanwaltschaft durch das Amtsgericht Hanau angeordnet worden.
Die sichergestellten Beweismittel werden nunmehr gemeinsam von der Staatsanwaltschaft Hanau und der Kriminalpolizei ausgewertet.