Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Erlensee – Hebesatzsatzung –

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBl S. 915), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 30.11.2019 (BGBl. I S. 1875) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 29.06.2020 (BGBl. I S. 1512) hat die Stadtverordnetenversammlung am 17.02.2022 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 675 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 675 v.H.

2. für die Gewerbesteuer 425 v.H.

§ 2

Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2022.

§ 3

Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten werden.

Erlensee, den 18.02.2022 Für den Magistrat
gez. Stefan Erb
Bürgermeister

 

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