Hanau hebt 3G-Regel für Besucherinnen und Besucher städtischer Einrichtungen auf

(pm/ea) – Nachdem die jüngste Landesverordnung die 2G- und 3G-Regelungen für den Einzelhandel aufgehoben hat, ändern sich auch die Zugangsvoraussetzungen für die Räumlichkeiten des Hanauer Rathauses und anderer städtischer Einrichtungen. Wie Oberbürgermeister Claus Kaminsky erklärt, wird ab sofort der G-Status nicht mehr kontrolliert.

Dafür gilt eine strikte FFP2-Maskenpflicht sowohl für den Publikumsverkehr als auch für die Mitarbeiterschaft. Zugelassen sind auch die gleichwertigen KN95 und N95-Masken. Kinder im Alter bis 6 Jahre sind davon ausgenommen.

Besondere Regelungen gelten jedoch weiterhin für die städtischen Museen, wo die Verordnungslage weiterhin die 2G-plus-Regelung vorgibt, sowie für das Kulturforum, wo nach wie vor der Zugang nur nach der 3-G-Regel möglich ist. Auch hier gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder KN95- bzw. N95-Maske.

„Da nach wie vor Kontaktbeschränkungen ein überaus wirksames und wichtiges Mittel zur Eindämmung der Pandemie sind, bitten wir zum Schutz aller darum, in diesen Tagen auf persönliche Besuche und Vorsprachen möglichst zu verzichten“, weist der OB darauf hin, der Zutritt zum Rathaus und Bürgerservice nur nach vorherigen Terminabsprache möglich ist, dass aber ein großer Teil der städtischen Dienstleistungen inzwischen auch über Online-Services unter www.hanau-digital.de angeboten wird, die ein persönliches Erscheinen überflüssig machen.

Die aktuellen Regelungen sind auch unter www.corona-hanau.de nachzulesen.

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