Biberdamm in Hanau an Oderstraße abermals abgesenkt

(pm/ea) – Die derzeitige kleine „Seenplatte“ zwischen Oderstraße und Autobahn zeigt es: Der dortige Biber ist mit seinem Dammbau im Fallbach aktiver denn je. Nachdem der Eigenbetrieb Hanau Infrastruktur Service (HIS) an Weihnachten 2020 schon einmal abgesenkt hatte, geschieht das nun wieder – abgestimmt mit der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium und der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hanau.

Ähnlich wie im Steinheimer Hellenbach soll ein zusätzliches Drainagerohr im Damm verlässlich helfen, den Wasserspiegel auf einem vertretbaren Niveau zu halten, wie die Stadt Hanau berichtet. „Hierbei ist zwischen Hochwasser- und Naturschutz verantwortlich abzuwägen mit Blick darauf, dass der Biber eine streng geschützte Art ist“, erklärt Stadtrat Thomas Morlock.

Dieter Zuth, Leiter des Amtes für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz der Stadt Hanau, erklärt die Sachlage so: „Der Fallbach hat für die Anlieger eine wichtige Entwässerungsfunktion und stellt gleichzeitig einen Lebensraum für den streng geschützten Biber dar. Deshalb ist der Ausgleich zwischen dem dauerhaft sicheren Abfluss und den Artenschutzanforderungen nicht immer ganz einfach.“ Die Untere Wasserbehörde beim Main-Kinzig-Kreis habe Bedenken hinsichtlich der vorhandenen Überschwemmungslage zwischen Autobahn-Südseite und Oderstraße geäußert.

„Unsere Beobachtung seit Weihnachten 2020 hat gezeigt, dass sich die Situation in den vergangenen Monaten weiter zugespitzt hat“, erläutert Zuth weiter. Die Untere Wasserbehörde sieht es als erforderlich an, den Biberdamm an der Oderstraße vollständig zu beseitigen. Mit diesem Schritt ist jedoch eine Schädigung der weiter nördlich liegenden Biberburg nicht zweifelsfrei auszuschließen.

Ein solcher Eingriff kann auch nur mit einer artenschutzrechtlichen Genehmigung der Naturschutzbehörde erfolgen. Da es sich hier um komplexe Fragestellungen des Wildtiermanagements handelt, ist insbesondere das Biberschutzmanagement bei der Oberen Naturschutzbehörde zu beteiligen.

„Die Stadt Hanau hat sich – in Abstimmung mit dem Bibermanagement bei der Oberen Naturschutzbehörde – zunächst auf eine gestufte Vorgehensweise geeinigt“, so Stadtrat Morlock. Die ersten Schritte zum Absenken des Wasserstandes am Biberdamm im Fallbach hat HIS in den vergangenen Tagen bereits umgesetzt. „Unsere Fachleute kontrollieren derzeit täglich und reagieren sofort, wenn der Biber den Damm wieder weiter aufbaut“, sagt Morlock.

Zuth und HIS-Leiter Markus Henrich sehen es als „derzeit wesentliche Festlegung“ an, den Wasserstand so einzustellen, dass die Wiesen an der A 66 nicht dauerhaft überflutet werden und der Aufstau an der Oderstraße deutlich abgesenkt wird. Zur besseren Kontrolle und verlässlichen Regulierung des Niveaus solle der festzulegende Wasserstand durch den Einbau eines Drainagerohrs abgesichert werden. Das habe sich im Steinheimer Hellenbach bewährt. Diesen Eingriff muss wiederum die Untere Wasserschutzbehörde noch genehmigen.

„Sollte sich in den nächsten Monaten zeigen, dass dies keine tragfähige Lösung ist, so sind Schritte bis zum vollständigen Beseitigen des Damms zu ergreifen“, schließt Amtsleiter Zuth. Das müsse dann mit der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt abgestimmt und dann genehmigt werden. Bei dieser Abwägung lässt das Bundesnaturschutzgesetz eine Ausnahme vom verbotenen Eingriff in Biberdämme nur zu, wenn „zwingende Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses“ vorliegen. Die Ausnahme setzt voraus, dass zumutbare Alternativen fehlen, die den Biber nicht schädigen.

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